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Jugendfalknerjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein

Baustein Leistungen 99067008236001 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99067008236001

Leistungsbezeichnung

Jugendfalknerjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein

Leistungsbezeichnung II

Jugendfalknerjagdschein-Tagesjagdschein verlängern lassen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Verlängerung, Beizjagd, Jägerschein, Jäger, Jagdkarte, Jagderlaubnis, Jagd, Jagdschein, Falknerei, Jägerei, Jagdwesen, Jagdpatent, Jagdlizenz, Beize, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagen

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (individuell, 067)

Verrichtungskennung

Neuerteilung (236)

Verrichtungsdetail

Tagesjagdschein

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1  - 3 und 5 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn die Gültigkeit Ihres Jugendfalknerjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Jagdschein
  • Falknerjagdschein
  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendfalknerjagdschein erteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.
  • Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jugendfalknerjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein
  • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
  • Personen, die bereits einen deutschen Falknerjagdschein besitzen oder besessen haben
  • für Personen unter 18 Jahren, Mindestalter 16 Jahre
  • Besitz eines Jagdscheins oder besonderen Jagdscheins für Falkner ist Voraussetzung
  • Jagdausübung nur in Begleitung durch jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder Beauftragten erlaubt
  • keine Teilnahme an Gesellschaftsjagd
  • Tagesjagdschein ist 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde .

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Ursprungsportal

nicht vorhanden