Jugendfalknerjagdschein Wiedererteilung
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Stammtext nicht veröffentlicht.