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Jugendfalknerjagdschein Eintragung

Baustein Leistungen 99067008060000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99067008060000

Leistungsbezeichnung

Jugendfalknerjagdschein Eintragung

Leistungsbezeichnung II

Jugendfalknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagderlaubnis, Jagdwesen, Jagdlizenz, Jagdschein, Jagdkarte, Beize, Jagd, Jagen, Beizjagd, Falknerei, Jäger, Jagdpatent, jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerei, Jägerschein

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (individuell, 067)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

Volltext

Haben sich nach Erteilung des Jugendfalknerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Jagdschein
  • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
  • Änderung der Jagdausübungsfläche

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jugendfalknerjagdschein Eintragung 
  • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
  • Flächen, auf denen dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht, müssen eingetragen werden
  • Änderungen an Flächen, auf denen die Jagdausübung zusteht, müssen im Jagdschein korrigiert werden
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Ursprungsportal

nicht vorhanden