Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Jugendjagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein

Baustein Leistungen 99067006123001 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99067006123001

Leistungsbezeichnung

Jugendjagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein

Leistungsbezeichnung II

Jugendjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagen, Jagdpatent, Jagd, Jagdkarte, Jäger, Jagdschein, Jagdwesen, Jägerei, Jagdlizenz, Jägerschein, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagderlaubnis

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (individuell, 067)

Verrichtungskennung

Wiedererteilung (123)

Verrichtungsdetail

Tagesjagdschein

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Ihnen der Jugendjagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden.

Wenn Ihnen der Jugendjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jugendjagdschein entzogen
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • verstrichene Sperrfrist

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.

Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jugendjagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • erneute Beantragung nach Entzug erforderlich
  • Beantragung erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich
  • für Personen unter 18 Jahren, Mindestalter 16 Jahre
  • Begleitung durch jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder Beauftragten erforderlich
  • keine Teilnahme an Gesellschaftsjagd
  • Tagesjagdschein ist 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
  • wird von der Behörde, die den Jagdschein entzogen hat, wiedererteilt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Ursprungsportal

nicht vorhanden