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Jugendjagdschein Ersatz

Baustein Leistungen 99067006036000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99067006036000

Leistungsbezeichnung

Jugendjagdschein Ersatz

Leistungsbezeichnung II

Jugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagdkarte, Jagdschein, Jäger, Jagdpatent, Jägerschein, Jagderlaubnis, Jagdwesen, Jagdlizenz, Jägerei, Jagen, Jagd, jagdrechtliche Erlaubnis

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (individuell, 067)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

Volltext

Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Verlust des Jugendjagdschein

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendjagdschein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jugendjagdschein Ersatz 
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
  • wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Ursprungsportal

nicht vorhanden