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Jagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein

Baustein Leistungen 99067004123003 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99067004123003

Leistungsbezeichnung

Jagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein

Leistungsbezeichnung II

Jagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagdschein, Jagd, Jagen, Jagdlizenz, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jagdkarte, Jagdpatent, Jagderlaubni, Entzug, Jägerschein, Jagdwesen, Jägerei, Wiedererteilung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (individuell, 067)

Verrichtungskennung

Wiedererteilung (123)

Verrichtungsdetail

Jahresjagdschein

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Ihnen der Jagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen. 

Volltext

Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. 

Wenn Ihnen der deutsche Jagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. aktuelles Lichtbild 
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung 

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt 
  • persönliche Zuverlässigkeit 
  • körperliche Eignung 
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung 
  • bereits erteilter Jagdschein entzogen 
  • verstrichene Sperrfrist 

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. 

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.  
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. 
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt. 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein  
  • Jagdschein für Jagd in Deutschland erforderlich 
  • erneute Beantragung nach Entzug erforderlich 
  • Beantragung erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich  
  • Mindestalter 18 Jahre 
  • ist für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre gültig 
  • Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03. 
  • wird von der Behörde, die den Jagdschein entzogen hat, wiedererteilt 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant 
  • Schriftform erforderlich: ja 
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein 
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
  • Online-Dienste vorhanden: ja 

Ursprungsportal

nicht vorhanden