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Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen Entgegennahme bei sonstigen Anlagen

Baustein Leistungen 99063057261006 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99063057261006

Leistungsbezeichnung

Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen Entgegennahme bei sonstigen Anlagen

Leistungsbezeichnung II

Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei sonstigen Anlagen vorlegen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Immissionsschutz, Messstelle, Emissionsmessung, Jahresbericht, VDI 4220, Emission, ReSyMeSa, Emissionsmessbericht, Luftschadstoffe, genehmigungsbedürftige Anlage, BImSchG, TA Luft, LAI-Mustermessbericht, Emissionsbericht, Industrieanlage, 9 BImSchV, Schadstoffmessung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (individuell, 063)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

bei sonstigen Anlagen

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie bestimmte genehmigungsbedürftige Industrie- oder Gewerbeanlagen betreiben, kann es sein, dass Sie die Einhaltung von Grenzwerten des Schadstoffausstoßes durch kontinuierliche Messungen überprüfen und über die Ergebnisse einen Messbericht erstellen müssen.

Volltext

Wenn Sie bestimmte genehmigungsbedürftige Industrie- oder Gewerbeanlagen betreiben, können Sie behördlich verpflichtet werden:

  • die Einhaltung von Grenzwerten des Schadstoffausstoßes durch kontinuierliche Messungen zu überprüfen und
  • über die Ergebnisse einen Messbericht zu erstellen.

Einzelheiten zu Art und Umfang der kontinuierlichen Messungen sowie zu den von Ihnen einzuhaltenden Fristen stehen im Genehmigungsbescheid für Ihre Anlage.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständiger Messbericht
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen gemäß Genehmigungsbescheid

Voraussetzungen

  • Ihnen liegt ein Genehmigungsbescheid für eine genehmigungsbedürftige Industrie- oder Gewerbeanlage vor.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Messbericht entsprechend der Vorgaben der nach Landesrecht zuständigen Behörde einreichen. Den Bericht legen Sie folgendermaßen vor:

  • Für die fortlaufenden Messungen wenden sich an Ihre zuständige Immissionsschutzbehörde. Diese teilt Ihnen Einzelheiten über Art und Umfang der erforderlichen Ermittlungen mit.
  • Sie werten die kontinuierlichen Messungen des jeweiligen Kalenderjahrs aus.
  • Sie erstellen über die Ergebnisse einen Messbericht.
  • Sie können ein akkreditiertes Messinstitut oder eine sachverständige Person mit der Auswertung der kontinuierlichen Messungen oder der Erstellung des Messberichts beauftragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Messungen und Messbericht müssen Sie innerhalb der im Genehmigungsbescheid Ihrer Anlage genannten Frist zusammen mit allen Unterlagen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.

Den Messbericht und die Aufzeichnungen der Messgeräte müssen Sie für mindestens 5 Jahre nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes aufbewahren.

Hinweise

Wenn Sie behördlich angeordnete Messungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführen lassen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Rechtsbehelf

Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Kurztext

  • Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen Entgegennahme bei sonstigen Anlagen
  • die zuständige Immissionsschutzbehörde kann zur Überwachung der Emissionen kontinuierliche Messungen festlegen
  • gilt nur für bestimmte genehmigungsbedürftige Industrie- und Gewerbeanlagen
  • Art, Umfang und Fristen der Messungen ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid für die Anlage
  • Unternehmen, die die Anlagen betreiben, können verpflichtet werden, über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen einen Messbericht zu erstellen
  • zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden