Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Messen, Ausstellungen und Märkte Änderung

Baustein Leistungen 99050210011000 Typ 3b

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99050210011000

Leistungsbezeichnung

Messen, Ausstellungen und Märkte Änderung

Leistungsbezeichnung II

Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Festsetzung einer Messe, Großmarkt, Volksfest, Wochenmarkt, Spezialmarkt, Jahrmarkt

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (individuell, 050)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Sie können die Fesetzung einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes ändern lassen.

Volltext

Als veranstaltende Person können Sie eine Änderung für Ihre bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag

Voraussetzungen

  • Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
  • Sie möchten eine Änderung der Festsetzung dieser Veranstaltung beantragen.
  • Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
    • Messe
    • Ausstellung
    • Großmarkt
    • Wochenmarkt
    • Spezialmarkt
    • Jahrmarkt

Kosten

Abgabe: 20€ - 300€

Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten ist von der Veranstaltungsart und den Kosten für die Festsetzung abhängig. In der Regel betragen die Kosten zwischen 20,00 Euro und 300,00 Euro

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen Antrag auf Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.


Soweit ein Online-Dienst eingerichtet ist, können Sie alternativ die Änderung online beantragen:

  • Sie rufen den Online Dienst auf.
  • Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
  • Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Frist

Sie benötigen die geänderte Festsetzung, bevor Sie die geplante Veranstaltung durchführen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Messen, Ausstellungen und Märkte Änderung
  • Es können Änderungen der Festsetzung erfolgen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden