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Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Erlaubnis

Baustein Leistungen 99050182005000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99050182005000

Leistungsbezeichnung

Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

sexuelle Dienstleistungen, mobile Prostitution, Prostitutionsfahrzeuge bereitstellen, Wohnwagenprostitution, Prostitution auf Schiff, Van, Wohnmobile, Prostitution, Prostitutionsfahrzeuge bereitstellen Erlaubnis, Prostitutionsgewerbe, Fahrzeuge, Escortagentur, Sexarbeit, Horizontales Gewerbe, Escortservice, Love Mobile, Wohnwagen, Prostitution im Bus

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (individuell, 050)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellen? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Prostitutionsfahrzeuge sind Fahrzeuge, die Personen nutzen, um sexuelle Dienstleistungen anzubieten. Jede Person, die solch ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt, benötigt eine Erlaubnis.

Folgende Fahrzeuge können dafür zum Beispiel infragekommen:

  • Bus
  • Campingmobil
  • Wohnanhänger
  • Boot

Sie erhalten die Erlaubnis für ein bestimmtes Betriebskonzept und ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung.

Die Erlaubnis ist auf maximal 3 Jahre befristet. Sie können beantragen, dass die Erlaubnis verlängert wird.

Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis an bestimmte Bedingungen oder Auflagen knüpfen.

Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.

Beachten Sie, dass Sie unter Umständen neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigen. Auch kann es sein, dass Sie an anderer Stelle meldepflichtig sind. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:

  • Gaststättenrecht
  • Gewerberecht
  • Baurecht
  • Wasserrecht
  • Immissionsschutzrecht

In bestimmten Fällen benötigen Sie auch eine Erlaubnis, um öffentliche Wegeflächen gesondert nutzen zu können.

Erforderliche Unterlagen

Einzelfirma (natürliche Person):

  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls. elektronischer Aufenthaltstitel
  • Betriebskonzept
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

Gesellschaften (juristische Personen) zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise Genossenschaftsregister
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Betriebskonzept
  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

  • Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie haben sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterzogen.
  • Ihr Prostitutionsfahrzeug erfüllt Mindestanforderungen an Prostitutionsfahrzeuge. Dazu gehören:
    • ein ausreichend großer Innenraum
    • eine angemessene Innenausstattung
    • eine angemessene sanitäre Ausstattung
    • eine gültige Betriebszulassung haben
    • das Fahrzeug ist in technisch betriebsbereitem Zustand
    • die Türen müssen bestimmten Anforderungen gerecht werden:
      • sie müssen jederzeit von innen zu öffnen sein
      • über technische Vorkehrungen muss jederzeit Hilfe erreichbar sein
      • sie müssen nach Ausstattung und Beschaffenheit den zum Schutz der dort tätigen Prostituierten oder Sexarbeiter erforderlichen allgemeinen Anforderungen genügen

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausübung des Prostitutionsgewerbes ist erlaubnispflichtig; darunter fällt auch das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges
  • folgende Fahrzeuge können dafür zum Beispiel infragekommen:
    • Bus
    • Campingmobil
    • Wohnanhänger
    • Boot
  • Erlaubnis gilt für ein bestimmtes Betriebskonzept und ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung.
  • Erlaubnis ist auf maximal 3 Jahre befristet, Verlängerung möglich.
  • zuständige Behörde kann die Erlaubnis an bestimmte Bedingungen beziehungsweise Auflagen knüpfen
  • Erlaubnis für Betrieb durch Stellvertretung ebenfalls nötig
  • weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten könnten aus folgenden Rechtsbereichen bestehen:
    • Gaststättenrecht
    • Gewerberecht
    • Baurecht
    • Wasserrecht
    • Immissionsschutzrecht
  • In bestimmten Fällen: auch Erlaubnis nötig, um öffentliche Wegeflächen gesondert nutzen zu können

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden