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Prostitutionsgewerbe Betrieb Verlängerung

Baustein Leistungen 99050181020000 Typ 3b

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99050181020000

Leistungsbezeichnung

Prostitutionsgewerbe Betrieb Verlängerung

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Bordell, Tantra Studio, Sexarbeit, Sex Club, Stundenhotel, Call-Girl, Sexparty, Call-Boy, Escortservice, Saunaclub, Sexclub, Laufhaus, Horizontales Gewerbe, Prostitutionsgewerbe Betrieb, Escortagentur, BDSM Club, BDSM-Club

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (individuell, 050)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, dazu zählen Prostitutionsstätten, Prostitutionsvermittlungen, Prostitutionsfahrzeuge oder Prostitutionsveranstaltungen, und Ihre Erlaubnis hierfür befristet gilt, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.

Bedingung ist, dass Ihr Gewerbe die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt.

Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Einzelfirma (natürliche Person):

  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
  • Betriebskonzept
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9"

Gesellschaften (juristische Personen), zum Beispiel GmbH:

  • aktueller Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise Genossenschaftsregister
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Betriebskonzept
  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9" sowohl für die Gesellschaft als auch die gesetzliche Vertretung

Für Erlaubnis Prostitutionsstätte zusätzlich:

  • Grundrisszeichnung

Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

  • Fahrzeugfoto
  • Betriebserlaubnis, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Voraussetzungen

  • Ihr Prostitutionsgewerbe erfüllt weiterhin die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist erlaubnispflichtig
  • wurde die Erlaubnis befristet erteilt, kann diese auf Antrag verlängert werden
  • Voraussetzung: maßgeblichen Voraussetzungen sind weiterhin erfüllt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden