Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 34i Abs 2 Nr 4 Gewerbeordnung (GewO), §§ 1 - 5 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
Stammtext nicht veröffentlicht.