Ehrenamtliches Richteramt übernehmen Bestellung beim Arbeitsgericht
Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
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Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz
§§ 20 bis 31 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
§§ 37 bis 39, 46 Abs. 2 ArbGG
§§ 41 bis 48 Zivilprozessordnung
§§ 44, 44a, 44b Deutsches Richtergesetz
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