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Hauptuntersuchung Abnahme

Baustein Leistungen 99026001031000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99026001031000

Leistungsbezeichnung

Hauptuntersuchung Abnahme

Leistungsbezeichnung II

Fahrzeug zur regelmäßigen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung anmelden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit, TÜV-Termin, TÜV, Prüfplakette, Technischer Überwachungsverein, Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung, HU, Fahrzeuguntersuchung, AU

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugangelegenheiten (individuell, 026)

Verrichtungskennung

Abnahme (031)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

10.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

In regelmäßigen Abständen müssen Sie prüfen lassen, ob Ihr Fahrzeug noch verkehrstüchtig ist.

Volltext

Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge müssen regelmäßig in die Hauptuntersuchung (HU). Ohne gültige HU dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Das gilt für Kraftfahrzeuge, die zulassungspflichtig sind.

Als Fahrzeughalter sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur HU anzumelden. Sie bekommen dafür keine Aufforderung vom Amt. Auch die Kosten müssen Sie selbst tragen.

In der Hauptuntersuchung (HU) wird geprüft, ob sich Ihr Fahrzeug noch

  • verkehrssicher,
  • vorschriftsgemäß und
  • umweltverträglich

fahren lässt.

Die HU heißt umgangssprachlich meist "TÜV", weil früher nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) zuständig war. Inzwischen dürfen auch andere Organisationen die HU durchführen. Neben den technischen Prüfstellen gehören dazu sogenannte amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen, zum Beispiel:

  • der Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA),
  • die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) oder
  • die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS).

Sie können Ihr Fahrzeug aber auch von einer Autowerkstatt untersuchen lassen. Dabei prüfen aber nicht die Werkstätten selbst, sondern Prüfingenieurinnen und -ingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen in den Autowerkstätten.

Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. Die allgemeine "TÜV-Plakette" ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Anerkannte Werkstätten können die AU auch schon vor der HU durchführen, allerdings maximal 2 Monate früher.

Diese Gegenstände müssen bei einer HU im Fahrzeug enthalten sein:

  • Verbandkasten (unbedingt Haltbarkeitsdatum prüfen),
  • Warndreieck,
  • Warnweste,
  • Ladekabel,
  • Anhängerkupplung, falls sie abnehmbar ist, und
  • alle Sitze, falls sie ausbaubar sind.

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie nicht aufgrund geringfügiger Mängel zur Nachprüfung müssen, sollten Sie vorher kontrollieren, ob folgende Autoteile funktionieren und unbeschädigt sind:

  • Autokennzeichen (müssen gut sichtbar und sicher befestigt sein),
  • Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler,
  • Sicherheitsgurte,
  • Reifenprofiltiefe (mindestens 1,6 Millimeter),
  • Scheibenwischer/Scheibenwaschanlage,
  • Innen- und Außenspiegel,
  • Kontrollleuchten im Fahrzeug,
  • Frontscheibe,
  • Hupe und
  • Auspuff.

Hinweise:

  • Der Untersuchungsbericht muss bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden.
  • Bringen Sie den Verbandskasten und das Warndreieck zur Hauptuntersuchung mit.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • bei nichtzugelassenen Kraftfahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • falls vorhanden: Letzter Untersuchungsbericht
  • bei technischen Änderungen: Nachweise
  • bei nachträglichen Einbauten: Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile oder internationale Genehmigungen für Fahrzeugteile

Voraussetzungen

keine

Kosten

Es gibt keine deutschlandweit geltenden Preise für die Hauptuntersuchung. Stattdessen hängen sie von verschiedenen Faktoren ab: Art des Fahrzeugs, Gesamtmasse, Prüforganisation und Bundesland.

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich einen Termin für die HU vereinbaren.

  • Informieren Sie sich über örtliche Prüfstellen und vereinbaren Sie einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit und bezahlen Sie die Untersuchung.
  • Nach Ihrer HU erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht. Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, erhalten Sie
    • einen Prüfstempel mit der Frist bis zur nächsten Prüfung im Fahrzeugschein und
    • eine Prüfplakette, die am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht wird. Die Plakette zeigt auch Jahr und Monat des nächsten fälligen HU-Termins an.
  • Stellt die Prüfstelle erhebliche oder gefährliche Mängel fest, müssen Sie das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung bringen.
    • Auch wenn Sie zwischen HU und Nachprüfung einen Monat Zeit haben, müssen Sie festgestellte Mängel umgehend nach der HU beseitigen.
    • Wenn Sie die Monatsfrist verstreichen lassen, müssen Sie die HU wiederholen.
  • Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, wird die Prüfplakette von Ihrem Fahrzeug entfernt und Sie dürfen damit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Bearbeitungsdauer

Durchführung HU: etwa 30 Minuten (ohne mögliche Wartezeiten) für einen Personenkraftwagen.

Frist

Geltungsdauer: 12 - 36 Monat(e)
Die für Sie gültigen Fristen hängen von der Fahrzeugklasse ab. Das Datum für die nächste HU sehen Sie auf der Prüfplakette.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Hauptuntersuchung Abnahme
  • Abgasuntersuchung/Emissionsuntersuchung (AU) ist Teil der Hauptuntersuchung (HU)
  • HU ist Pflicht für zulassungspflichtige Fahrzeuge
  • Durchführung durch amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen (etwa GTÜ, KÜS) oder Technische Prüfstellen (TÜV, DEKRA)
  • Fahrzeughalter muss Termin bei Prüfstelle selbst vereinbaren
  • Keine Erinnerung durch Behörde, dass nächste Hauptuntersuchung fällig ist
  • Zuständig: Technische Prüfstellen oder andere amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden