Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Bergbau Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht Feststellung Standortbezogene Vorprüfung

Baustein Leistungen 99020012037001 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99020012037001

Leistungsbezeichnung

Bergbau Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht Feststellung Standortbezogene Vorprüfung

Leistungsbezeichnung II

Eine standortbezogene Vorprüfung für die Feststellung der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Bergbau beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Neuvorhaben, Untersuchung, Umweltauswirkungen, Betriebsplanverfahren, Schutzkriterien, Schutzziel, Umweltverträglichkeit, Umwelt, Schutzgüter

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Bodenschutz (individuell, 020)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

Verrichtungsdetail

Standortbezogene Vorprüfung

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie ein bergbauliches Neuvorhaben planen, müssen Sie in bestimmten Fällen eine standortbezogene Vorprüfung veranlassen, um festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.

Volltext

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind und ein bergbauliches Neuvorhaben planen, muss die zuständige Behörde gegebenenfalls eine standortbezogene Vorprüfung durchführen. Mit dieser standortbezogenen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für Ihr Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist. Die standortbezogene Vorprüfung findet in 2 Stufen statt:

Stufe 1:

  • Die Behörde prüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten an Ihrem Vorhabenstandort vorliegen.
  • Wenn dies zutrifft, folgt Stufe 2.

Stufe 2:

  • Die Behörde überprüft, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen.
  • Bei der Prüfung richtet sich die Behörde nach den Kriterien:
    • Merkmale der Vorhaben
    • Standort des Vorhabens
    • Art und Merkmale möglicher Auswirkungen.

Neben der standortbezogenen Vorprüfung gibt es auch noch eine allgemeine Vorprüfung. Welche Vorhaben sich für die standortbezogene Vorprüfung qualifizieren, können Sie der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ der Anlage 1 aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entnehmen.

Bei der Vorprüfung berücksichtigt die Behörde, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale des Vorhabens, des Standorts oder durch Ihre Vorkehrungen offensichtlich ausgeschlossen werden. Liegen der Behörde Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen oder anderer rechtlich vorgeschriebener Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens vor, bezieht sie diese Ergebnisse in die Vorprüfung ein.

Erforderliche Unterlagen

In den Stufen 1 und 2 der Vorprüfung müssen Sie unterschiedliche Angaben machen.

  • In Stufe 1:
    • Angaben über besondere örtliche Gegebenheiten und relevante Schutzkriterien
  • In Stufe 2:
    • Angaben über die physischen Merkmale des gesamten Vorhabens und der Abrissarbeiten,
    • Angaben über den Standort des Vorhabens und der ökologischen Empfindlichkeit der Gebiete, sowie über die Schutzgüter, die durch das Vorhaben beeinträchtigt werden können.
    • mögliche erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die betroffenen Schutzgüter infolge
      • der erwarteten Rückstände und Emissionen sowie gegebenenfalls der Abfallerzeugung,
      • der Nutzung der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt.

Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen oder anderer rechtlich vorgeschriebener Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens.

Voraussetzungen

  • Sie müssen mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sein und ein Neuvorhaben planen.
  • Sie haben noch keine Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie können die standortbezogene Vorprüfung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Standortbezogene Vorprüfung online beantragen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Standortbezogene Vorprüfung direkt bei der zuständigen Behörde beantragen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Bhörde prüft, ob für die Zulassung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist oder führt eine UVPVorprüfung auf Antrag des Vorhabenträgers durch
  • Sofern die zuständige Behörde eine Vorprüfung vorgenommen hat, gibt sie das Ergebnis der Feststellung der UVPPflicht der Öffentlichkeit bekannt und nennt die wesentlichen Gründe für das Bestehen oder Nichtbestehen der UVP-Pflicht.

Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

0 - 6 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer beginnt mit Eingang der erforderlichen Unterlagen. In Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde die Bearbeitungsdauer um bis zu 3 Wochen oder, wenn die Prüfung besonders schwierig ist, um bis zu 6 Wochen verlängern.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Die Feststellung der UVP-Pflicht können Sie nicht einzeln anfechten.

Kurztext

  • Bergbau Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht Feststellung standortbezogene Vorprüfung
  • Standortbezogene Vorprüfung ist Teil einer ungefähren Prüfung in 2 Stufen:
    • Stufe 1: Die Behörde prüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten an Ihrem Vorhabenstandort vorliegen.
    • Wenn dies zutrifft, folgt Stufe 2: Die Behörde überprüft, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.
  • Die UVP Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.
  • Der Vorhabenträger muss die Vorprüfung vorbereiten und der zuständigen Behörde geeignete Angaben machen
  • Der Vorhabenträger muss Angaben machen über die Belastbarkeit der Schutzgüter am Vorhabenstandort
  • Bearbeitungsdauer:
    • bis 6 Wochen nach Erhalt der erforderlichen Angaben
    • In Ausnahmefällen Verlängerung um bis zu 3 Wochen
    • bei besonderer Schwierigkeit der Prüfung, Verlängerung um bis zu 6 Wochen
  • Antrag über
    • Online-Portal „Bergpass“ oder
  • schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde
  • Zuständig: Bergbehörde  des Landes, in dem Ihr Vorhaben liegt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden