Zugang zu berufsbildenden Schulen in einem anderen Bundesland für Schülerinnen und Schüler Gewährung
Zugang zu berufsbildenden Schulen in einem anderen Bundesland für Schülerinnen und Schüler Gewährung
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Artikel 2 Absatz 2, Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1 und 3 Abkommen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg zum grenzüberschreitenden Schulbesuch (Gastschulabkommen zwischen SH und HH)
- §§ 23 und 24 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG)
Stammtext nicht verfügbar für Typ 4 Leistung