Dolmetscher oder Dolmetscherin nach Landesgesetz allgemeine Vereidigung
Allgemeine Vereidigung als Dolmetscher oder Dolmetscherin nach Landesgesetz beantragen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
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Fachlich freigegeben durch
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