Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Praxisanleiterin oder Praxisanleiter
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Praxisanleiterin oder Praxisanleiter
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 15 Absatz 1 Nr. 3 Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege)
Stammtext nicht verfügbar für Typ 4 Leistung