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Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in freien reglementierten Berufen Entgegennahme

Baustein Leistungen 99018150261000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99018150261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in freien reglementierten Berufen Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Änderungen im Rahmen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in einem freien reglementierten Beruf anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Dienstleistungen, EWR, EU, Freie reglementierte Berufe, Anzeige, Grenzüberschreitend, Änderungsanzeige, Schweiz, Grenzüberschreitende Dienstleistungen, Änderungen

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (individuell, 018)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn sich wesentliche Änderungen ergeben, die die Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung in freien reglementierten Berufen betreffen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Volltext

Wenn Sie als Staatsangehörige/ Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als Staatsangehörige/ Staatsangehöriger eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz einen freien reglementierten Beruf, zu dessen Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten, haben Sie diese Absicht vorher der für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständigen Stelle anzuzeigen.

Zudem sind Sie als Dienstleisterin/ Dienstleister verpflichtet, wesentliche Änderungen von sich aus gegenüber der zuständigen Behörde anzuzeigen und durch Unterlagen nachzuweisen.

Erforderliche Unterlagen

Sollten Änderungen eingetreten sein, ist einer oder sind mehrere der folgenden Nachweise zu erbringen:

  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit,
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation, die für die Ausübung des Berufs in dem anderen Mitgliedstaat, dem anderen Vertragsstaat oder dem gleichgestellten Staat, in dem die dienstleistungserbringende Person niedergelassen ist, erforderlich ist,
  • Bescheinigung, dass der dienstleistungserbringenden Person die Ausübung dieser Tätigkeit nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist und dass die dienstleistungserbringende Person nicht vorbestraft ist,
  • Als Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, Tierarzt/Tierärztin, Apotheker/Apothekerin:

Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass zum Zeitpunkt ihrer Vorlage die dienstleistungserbringende Person rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat niedergelassen ist

  • Als Psychotherapeut/ Psychotherapeutin:
  • Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass zum Zeitpunkt ihrer Vorlage die dienstleistungserbringende Person rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut niedergelassen ist, oder
  • einen Nachweis in beliebiger Form darüber, dass die dienstleistungserbringende Person den Beruf der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr lang in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten, in einem oder mehreren anderen Vertragsstaaten oder in einem oder mehreren gleichgestellten Staaten rechtmäßig ausgeübt hat
  • ggf. Auskunft über einen bestehenden Versicherungsschutz im Rahmen einer Berufshaftpflicht und erforderlichenfalls geeignete Nachweise

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie sind Staatsangehörige/ Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates, dem Deutschland und die Europäische Gemeinschaft oder Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben
  • Sie sind zur Ausübung des Berufs in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat berechtigt sowie in diesem Mitgliedstaat, anderen Vertragsstaat oder gleichgestellten Staat rechtmäßig niedergelassen

Der Beruf wird nur vorübergehend und gelegentlich ausgeführt, also nicht auf Dauer.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen die Änderungen bei der zuständigen Stelle an
  • Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige über die Absicht der Erbringung Ihrer Tätigkeit erfüllt sind.
  • Die Tätigkeit darf, sofern keine Nachprüfung erforderlich ist, sofort nach der Anzeige erbracht werden.
  • Ihnen wird eine Empfangsbestätigung durch die zuständige Stelle erteilt, aus der hervorgeht, ob ggf. eine Nachprüfung der Berufsqualifikation erfolgt.
  • Ergibt die Nachprüfung wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der im Inland (Deutschland) erforderlichen Ausbildung, so erhalten Sie innerhalb eines Monats nach Unterrichtung über das Ergebnis der Nachprüfung durch die zuständige Stelle die Gelegenheit, die für eine ausreichende berufliche Qualifikation erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten insbesondere durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige der Änderungen hat unmittelbar nach Eintritt der Veränderungen zu erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreiten-der Dienstleistungen in freien reglementierten Berufen Bestätigung 
  • Die vorübergehende grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in freien reglementierten Berufen (ärztlicher Beruf, zahnärztlicher Beruf, tierärztlicher Beruf, Apothekerinnen/ Apotheker, Psychotherapeutinnen/ Psychotherapeuten) ist anzeigepflichtig; Wesentliche Änderungen, die die Voraussetzungen für die Dienstleistungserbringung betreffen, sind der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen und durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Ursprungsportal

nicht vorhanden