Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker Entgegennahme
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie auf die Approbation als Apotheker verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
- Approbation als Apotheker Verzicht
- Wenn Sie auf ihre Approbation als Apotheker verzichten möchten, müssen Sie eine schriftliche Erklärung an die zuständige Stelle stellen
- Wenn Sie den Verzicht unter einer Bedingung oder unter Vorbehalt erklären, ist er nicht wirksam.
- Zuständige Stelle: Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Apothekerberuf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein