Zustimmung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Betriebe im Werksvertragsverfahren Erteilung
Zustimmung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Betriebe im Werksvertragsverfahren Erteilung
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Deutschland im Rahmen von Werkverträgen einholen
Begriffe im Kontext
Zusage, Werkvertrag, Auftragnehmer, Fachkraft, Ausländer, Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber, Werkvertragsarbeitnehmerkarte, Aufenthaltstitel, Ausländerbeschäftigung, Arbeitnehmer, Zustimmung, Auftraggeber, Beschäftigung, Arbeitskraft
- Beschäftigung von Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten (Entsendung von Arbeitnehmern, Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr, Wohnsitzanforderungen für Arbeitnehmer)
Fachlich freigegeben am
01.09.2022
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- § 39 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 29 Absatz 1 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- § 36 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- Arbeitnehmerentsendegesetz
- §§ 631 bis 650 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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