Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung für einen Ausländer, seinen Ehegatten oder Lebenspartner und in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden minderjährigen ledigen Kinder, die seit 30 Monaten im Besitz einer Duldung nach § 60d AufenthG sind
Begriffe im Kontext
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for a foreigner, his spouse or life partner and minor unmarried children living in a family partnership, who have been in possession of a Duldung according to § 60d AufenthG for 30 months
- Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind
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