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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung

Baustein Leistungen 99010019001015 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99010019001015

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Lebensunterhaltssicherung, Einwanderung, Ausbildungsplatzsuche, Deutsche Auslandsschule, Qualifizierte Berufsausbildung, Schulabschluss, Einreise, Sprachkenntnisse, Aufenthaltserlaubnis

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (individuell, 010)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

zur Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)
  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Sie brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche, um eine qualifizierte Berufsausbildung zu absolvieren? Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.

Volltext

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche erhalten, wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren möchten, aber noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben. Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, die mindestens 2 Jahre dauert.

Sie sollten das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und müssen Ihren Lebensunterhalt sowie Ihre Krankenversicherung ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen aufbringen.

Sie können während Ihres Aufenthalts eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche aufnehmen. Probebeschäftigungen sind bis zu zwei Wochen möglich.

Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie:

  • über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen
  • einen Schulabschluss haben, der Ihnen einen Hochschulzugang ermöglicht oder einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule

Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung ist befristetet. Sie kann maximal für bis zu 9 Monate erteilt werden.

Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt zur Studienbewerbung die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 100€
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Gebühr: 50€
Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: 8 Woche(n)
Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums.
Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Geltungsdauer: 9 Monat(e)

Hinweise

Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Kurztext

  • Personen aus dem Ausland, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren wollen, aber noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben, können eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungssuche erhalten
  • sie müssen:
    • über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen,
    • die Lebensunterhaltssicherung nachweisen und
    • einen Schulabschluss, der sie zu einem Hochschulzugang berechtigt vorweisen oder
    • einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule vorweisen
  • die Aufenthaltserlaubnis ist befristetet Aufenthaltstitel. Sie wird höchstens für bis zu 9 Monate erteilt, Verlängerung ist ausgeschlossen
  • Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche sowie für Probebeschäftigungen von bis zu insgesamt zwei Wochen
  • für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fällt eine Gebühr an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden