Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur bedingten Zulassung zum Studium und Teilzeitstudium

Baustein Leistungen 99010019001005 Typ 3b

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99010019001005

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur bedingten Zulassung zum Studium und Teilzeitstudium

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Wartezeit Studium, Studium, Vollzeitstudium, Wartesemester, Studiengang, Einwanderung, Hochschulzugang, Studentenvisum, Studienvorbereitung, Studienplatz, Universität, Studienvorbereitender Sprachkurs, Studienantrag, Teilzeitstudium, Studienvorbereitende Maßnahmen, Ferienjob, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Antrag auf Aufenthaltstitel, Studieren in Deutschland, Studentische Nebentätigkeiten, ausländischer Student, Zulassung Studium, Einreise, Bedingungen zur Studienaufnahme, Staatliche Hochschule, Deutschkurs, Studienkolleg, Sprachkurs, Pflichtpraktikum, Praktikum, ausländische Studentin, Sprachkenntnisse, Ausländische Studierende, Aufenthaltsrecht

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (individuell, 010)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

zur bedingten Zulassung zum Studium und Teilzeitstudium

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)
  • Studium (1030300)
  • Weiterbildung (1040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, aber die Bedingungen zur Aufnahme des Studiums noch nicht erfüllt haben, können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, ist dies möglicherweise an Bedingungen wie zum Beispiel einen erfolgreich besuchten Sprachkurs geknüpft. Auch für diese Studienvorbereitung können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Im Einzelnen kann Ihnen die befristete Aufenthaltserlaubnis bereits erteilt werden, wenn

  • Sie von einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zum Vollzeitstudium zugelassen wurden, die Zulassung jedoch mit Bedingungen verbunden ist, zum Beispiel dem Nachweis über den Abschluss Ihres Bachelorstudiums.
  • Sie von einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zum Vollzeitstudium zugelassen wurden, die Zulassung jedoch mit der Bedingung verbunden ist, dass Sie zuvor ein Studienkolleg oder eine vergleichbare Einrichtung besuchen. Dafür müssen Sie nicht unbedingt eine Zulassung vorlegen.
  • Sie von einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zum Teilzeitstudium zugelassen wurden.
  • Sie zur Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs angenommen wurden, ohne dass Ihnen bereits die Zulassung einer Hochschuleinrichtung vorliegt.
  • Ihnen die Zusage eines Betriebs für das Absolvieren eines studienvorbereitenden Praktikums vorliegt.

Bei der Entscheidung über die Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann die Ausländerbehörde in Fragen der Studienvoraussetzungen Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen.

Die Aufenthaltserlaubnis für das Studium wird Ihnen für mindestens 1 Jahr, maximal für 2 Jahre erteilt.

Wenn Sie an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen, zum Beispiel dem ERASMUS+-Programm der Europäischen Union teilnehmen, oder wenn für Sie eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis für mindestens 2 Jahre erteilt.

Für die Dauer des Aufenthalts müssen Ihr Lebensunterhalt und Ihr Krankenversicherungsschutz in der Regel gesichert sein.

Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit ausüben.

Sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten Ihrem Aufenthalt in Deutschland zustimmen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 50€
Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.
Mehr erfahren
Gebühr: 100€
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

ca. 6 bis 8 Wochen

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Frist

Antragsfrist: 8 Woche(n)
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe

Hinweise

  • Sie haben keinen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, die Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind, damit Ihr Antrag ohne Verzögerungen bearbeitet werden kann.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium und Teilzeitstudium beantragen
  • "bedingte Zulassung" heißt, dass vor Aufnahme des Studiums zum Beispiel Sprachkurse, Pflichtpraktika oder der Besuch eines Studienkollegs notwendig sind
  • die Aufenthaltserlaubnis vor Aufnahme eines Studiums kann zur Erfüllung bestimmter Bedingungen in Deutschland erteilt werden, wenn
    • die Zulassung einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zum Vollzeitstudium vorliegt, die Zulassung jedoch mit einer Bedingung verbunden ist, die nicht auf den Besuch einer studienvorbereitenden Maßnahme gerichtet ist, zum Beispiel dem Nachweis über den Abschluss des Bachelorstudiums
    • die Zulassung einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zum Vollzeitstudium vorliegt, die Zulassung jedoch mit der Bedingung verbunden ist, dass als studienvorbereitende Maßnahme ein Studienkolleg oder eine vergleichbare Einrichtung besucht wird
    • die Zulassung einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zum Teilzeitstudium vorliegt
    • die Zusage zu einem studienvorbereitenden Sprachkurs ohne die Zulassung einer Hochschuleinrichtung vorliegt
    • die Zusage eines Betriebs für das Absolvieren eines studienvorbereitenden Praktikums vorliegt
  • die Erteilung ist auch möglich, wenn noch keine Zulassung zum Studienkolleg oder zu einer vergleichbaren Einrichtung vorliegt
  • für die Dauer des Aufenthalts müssen Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen in der Regel gesichert sein
  • die Ausländerbehörde kann in Fragen der Studienvoraussetzungen die Stellungnahme der Hochschule oder sonstiger zur Aus oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen
  • Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens 1 Jahr erteilt
  • bei Teilnahme an einem unions oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen, zum Beispiel dem ERASMUS+-Programm der Europäischen Union, oder wenn für den Antragstellenden eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird die Aufenthaltserlaubnis für mindestens 2 Jahre erteilt
  • wurde das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, müssen die zur Personensorge berechtigten Personen dem Aufenthalt in Deutschland zustimmen
  • die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Erwerbstätigkeit von bis zu 120 Tagen oder 240 halbe Tagen im Jahr arbeiten. Studentische Nebentätigkeit kann unbegrenzt ausgeübt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden