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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung

Baustein Leistungen 99010019001002 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99010019001002

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Qualifizierte Berufsausbildung, Einreise, Fortbildung, Zuwanderung, Berufssprachkurs, Betriebliche Berufsausbildung, Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse, Teilnahmeberechtigung, Berufsbezogener Deutschsprachkurs, Sprachkurs, Ausbildungsberuf, Fachkraft, Ausbildungsvertrag, Erwerbstätigkeit, Aufenthaltszweckwechsel, Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Zustimmung Bundesagentur für Arbeit, Einwanderung, Arbeitserlaubnis, Beschäftigungserlaubnis, Beschäftigung, Ausbildungsbetrieb, Weiterbildungsvertrag

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (individuell, 010)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)
  • Berufsausbildung (1030200)
  • Weiterbildung (1040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Sie können unabhängig von Ihren schulischen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in Deutschland eine betriebliche Berufsausbildung oder Weiterbildung zu absolvieren.

Volltext

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union (EU) oder eines Staates außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen, benötigen Sie für eine betriebliche Aus- oder Weiterbildung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken.

Sie können die Aufenthaltserlaubnis sowohl

  • für eine qualifizierte Berufsausbildung als auch
  • für eine Berufsausbildung, die nicht qualifiziert ist, erhalten.

Es handelt sich um eine qualifizierte Berufsausbildung,

  • wenn die Berufsausbildung staatlich anerkannt ist oder es sich um einen vergleichbar geregelt Ausbildungsberuf handelt und
  • wenn nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren festgelegt ist.

Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, handelt es sich nicht um eine qualifizierte Berufsausbildung.

Unter einer betrieblichen Weiterbildung versteht man zum Beispiel Qualifizierungsmaßnahmen, Praktika, Praxisphasen im Anschluss an ein Studium oder Trainee-Programme.

Die Aufenthaltserlaubnis kann unabhängig von Ihrer bisherigen Qualifikation erteilt werden, ist also nicht an besondere schulische Voraussetzungen geknüpft. Der Ausbildungsbetrieb prüft, ob Sie für eine Ausbildung geeignet sind.

Bei einer qualifizierten Berufsausbildung müssen Sie grundsätzlich einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erbringen, sofern kein Deutschsprachkurs vorab besucht werden soll. Ein der qualifizierten Berufsausbildung vorgelagerter Deutschsprachkurs ist von der Aufenthaltserlaubnis umfasst und kann vor dem Beginn der eigentlichen Ausbildungsmaßnahme besucht werden. Für sonstige Aus- oder Weiterbildungen müssen sie zunächst eine Aufenthaltserlaubnis zum Sprachkurs und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen.

Während einer qualifizierten Berufsausbildung sind Sie berechtigt, bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachzugehen, die von Ihrer Berufsausbildung unabhängig ist. Eine selbstständige Tätigkeit ist in keinem Fall erlaubt.

Für die Dauer Ihrer Aus- beziehungsweise Weiterbildung können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und damit zu Ihrer Lebensunterhaltsicherung beitragen.

Aus- und Weiterbildungsbetriebe, die eine Person aus dem Ausland aus- oder weiterbilden möchten, können in Vollmacht der Person bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen, mit dem die Einreise von Fachkräften erleichtert und beschleunigt werden kann.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist befristet und wird grundsätzlich für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung erteilt. Die Bundesagentur für Arbeit muss Ihrer Aufenthaltserlaubnis zustimmen.

Sollte Ihre qualifizierte Berufsausbildung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, vorzeitig beendet werden, müssen Sie das Bundesgebiet nicht sofort verlassen. Es ist Ihnen dann die Möglichkeit einzuräumen, für die Dauer von bis zu 6 Monaten einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 100€
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

6 - 8 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 8 Woche(n)
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Geltungsdauer: 6 Woche(n) - 3 Monat(e)
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt. Die Gültigkeit richtet sich gewöhnlich nach der Dauer der Aus- beziehungsweise Weiterbildung. Eine Verlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit bei der Ausländerbehörde zu beantragen.

Hinweise

  • Während der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung können Sie auch in eine andere qualifizierte Berufsausbildung wechseln. Ändert sich der Zweck des Aufenthalts, müssen Sie dies der zuständigen Ausländerbehörde sofort mitteilten.
  • Nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz für bis zu 12 Monate verlängert werden.
  • Sollte die qualifizierte Berufsausbildung oder Weiterbildung aus Gründen, die Sie  nicht zu vertreten haben vorzeitig enden, ist es möglich, für die Dauer von bis zu 6 Monaten einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen.
  • Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen können Sie die Hilfe einer Übersetzerin oder eines Übersetzers nutzen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung beantragt werden
  • Aufenthaltserlaubnis kann unabhängig von Vorbildung erteilt werden, möglich ist Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung oder einer Berufsausbildung, die nicht qualifiziert ist
  • qualifizierte Berufsausbildung: Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, Ausbildungsdauer: mindestens 2 Jahre
  • betriebliche Weiterbildung: Qualifizierungsmaßnahmen, Praktika, Praxisphasen im Anschluss an ein Studium, Trainee-Programme
  • Voraussetzungen:
    • für qualifizierte Berufsausbildung: grundsätzlich deutsche Sprachkenntnisse, die in der Regel Niveau B1 entsprechen, sofern kein Deutschsprachkurs vorab besucht werden soll
    • ein vorgelagerter Deutschsprachkurs ist von der Aufenthaltserlaubnis umfasst und kann vor dem Beginn der eigentlichen Ausbildungsmaßnahme besucht werden
    • für Berufsausbildung, die nicht qualifiziert ist: deutsche Sprachkenntnisse, die in der Regel Niveau A2 entsprechen
    • für betriebliche Weiterbildung keine Vorgaben für Sprachkenntnisse
  • Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt und gilt nur für Aus- und Weiterbildung
  • Bundesagentur für Arbeit (BA) muss in der Regel zustimmen
  • nach Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung kann für bis zu 12 Monate eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz erteilt werden
  • bei vorzeitigem Ende der qualifizierten Berufsausbildung kann für bis zu 6 Monate Ausbildungsplatz gesucht werden  
  • Aus- und Weiterbildungsbetriebe können in Vollmacht von Beschäftigten, die noch nicht in Deutschland sind, das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen
  • zuständig für Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde
  • zuständig für beschleunigte Fachkräfteverfahren: Ausländerbehörde am Ort der Betriebstätte, bei der die Person aus dem Ausland eingesetzt werden soll, wenn keine zentrale Stelle für das Verfahren eingerichtet wurde
  • Aufenthaltserlaubnis ist befristet für die Dauer der Ausbildungsmaßnahme.
  • für Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fällt Gebühr an, Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden