Mitteilung über den Bestand an radioaktiven Stoffen mit Halbwertszeiten von mehr als 100 Tagen Entgegennahme
Mitteilung über den Bestand an radioaktiven Stoffen mit Halbwertszeiten von mehr als 100 Tagen Entgegennahme
Den Bestand radioaktiver Stoffe mit Halbwertszeiten von mehr als 100 Tagen mitteilen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 85 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung -StrlSchV)
Stammtext nicht veröffentlicht.