Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung oder der wesentlichen Änderung der Errichtung Genehmigung
Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung oder der wesentlichen Änderung der Errichtung Genehmigung
Genehmigung für eine Errichtung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung oder der wesentlichen Änderung der Errichtung beantragen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 11 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
§ 13 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
§ 10 Strahlenschutzgesetz - StrlSchG
Stammtext nicht veröffentlicht.