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Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme

Baustein Leistungen 99006048261000 Typ 2

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99006048261000

Leistungsbezeichnung

Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Beschäftigung in Heimarbeit, Heimarbeit, Listenführung, Heimarbeitsliste

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (individuell, 006)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Gesetzlich oder durch Rechtsverordnung geregelte Beschäftigungsbedingungen — auch für entsandte Arbeitnehmer — (einschließlich Informationen über Arbeitsstunden, bezahlten Urlaub, Urlaubsansprüche, Rechte und Pflichten bei Überstunden, Gesundheitskontrollen, Beendigung von Verträgen, Kündigung oder Entlassungen)

Lagen Portalverbund

  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)
  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

08.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Handlungsgrundlage

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Sie müssen alle Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem (HAG) beschäftigen und diejenigen Personen, über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen ausweisen und diese Listen halbjährlich der zuständigen Stelle übermitteln.

Volltext

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen.

In der Liste müssen Sie mindestens folgende Daten angeben:

  • der Vor und Nachname der Beschäftigten,
  • das Geburtsdatum
  •  die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte,
  • die Art der Beschäftigung
  • der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
  • gegebenenfalls der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens.

Die Liste müssen Sie halbjährlich der zuständigen Stelle) innerhalb der Abgabefrist übermitteln. Die zuständige Stelle ist in der Regel die Oberste Arbeitsbehörde des Landes.

Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Heimarbeitsliste

Voraussetzungen

  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Kosten

kostenlos

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste:

  • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06.):  bis zum 31.07. des Kalenderjahres
  • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07. bis 31.12.): bis zum 31.01. des folgenden Kalenderjahres

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme
  • Ein Unternehmen muss Personen, die es in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigt oder über die es Heimarbeit weitergibt, in Listen ausweisen
  • in der Liste müssen mindestens folgende Angaben enthalten sein:
    • der Vor- und Nachname der Beschäftigten
    • das Geburtsdatum
    • die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte
    • die Art der Beschäftigung
    • der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
    • ggf. der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens
  • Die Liste muss halbjährlich innerhalb einer Abgabefrist an die zuständigen Stellen übermittelt werden
  • zuständige Stelle:
  • Arbeitsschutzaufsichten der Bundesländer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden