Ärztliche Tätigkeit im Rahmen der Druckluftverordnung Ermächtigung
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie als Arzt oder Ärztin eine Ermächtigung nach Druckluftverordnung beantragen möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde erhalten.
Als ermächtigter Arzt oder ermächtigte Ärztin haben Sie die Aufgabe, Erstuntersuchungen, die erneuten Untersuchungen und die Beurteilungen sowie die besondere ärztliche Überwachung durchzuführen. Für jede Person, die Ihrer ärztlichen Überwachung unterliegt, führen Sie eine Gesundheitsakte.
- Antrag auf Ermächtigung
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Nachweise über
- Ihre Approbation,
- die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin,
- Ihre Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung (Nachweis eines Kurses mit vergleichbaren Inhalten von bestimmten GTÜM-zertifizierten Kursen),
- die erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen
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Sie können nachweisen, dass Sie
- über die Approbation verfügen,
- die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin,
- über Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung verfügen (Nachweis eines Kurses mit vergleichbaren Inhalten von bestimmten GTÜM-zertifizierten Kursen)
- sowie die erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen erbringen.
Sie reichen Ihren Antrag mit den relevanten Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Behörde ein.
Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Erteilung der Ermächtigung nach Druckluftverordnung.
Bei positiver Prüfung wird die Ermächtigung übersandt und die Verwaltungsgebühren abgerechnet.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen um Beschäftigte, die in Druckluft arbeiten, zu beraten und zu untersuchen sowie vor Ort auf einer Druckluftbaustelle zu behandeln und zu versorgen.
- Ärzte und Ärztinnen beantragen eine Ermächtigung nach der Druckluftverordnung (DruckLV).
- Ärzte und Ärztinnen müssen dafür entsprechende Qualifikationen (arbeitsmedizinische Fachkunde, Kurse) nachweisen und über die erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen verfügen.