Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Ärztliche Tätigkeit im Rahmen der Druckluftverordnung Ermächtigung

Baustein Leistungen 99006046099000 Typ 2

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99006046099000

Leistungsbezeichnung

Ärztliche Tätigkeit im Rahmen der Druckluftverordnung Ermächtigung

Leistungsbezeichnung II

Die Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen für Untersuchungen nach der Druckluftverordnung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Ärztinnen, Druckluftverordnung, Ärzte, Ermächtigung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (individuell, 006)

Verrichtungskennung

Ermächtigung (099)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Berufszulassungen und Berechtigungen (1040500)
  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung in Schleswig-Holstein

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie als Arzt oder Ärztin eine Ermächtigung nach Druckluftverordnung beantragen möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde erhalten.

Volltext

Als ermächtigter Arzt oder ermächtigte Ärztin haben Sie die Aufgabe, Erstuntersuchungen, die erneuten Untersuchungen und die Beurteilungen sowie die besondere ärztliche Überwachung durchzuführen. Für jede Person, die Ihrer ärztlichen Überwachung unterliegt, führen Sie eine Gesundheitsakte.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ermächtigung
  • Nachweise über
    • Ihre Approbation,
    • die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin,
    • Ihre Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung (Nachweis eines Kurses mit vergleichbaren Inhalten von bestimmten GTÜM-zertifizierten Kursen),
    • die erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Sie können nachweisen, dass Sie
    • über die Approbation verfügen,
    • die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin,
    • über Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung verfügen (Nachweis eines Kurses mit vergleichbaren Inhalten von bestimmten GTÜM-zertifizierten Kursen)
    • sowie die erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen erbringen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihren Antrag mit den relevanten Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Behörde ein.

Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Erteilung der Ermächtigung nach Druckluftverordnung.

Bei positiver Prüfung wird die Ermächtigung übersandt und die Verwaltungsgebühren abgerechnet.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

Frist

Geltungsdauer: 5 Jahr(e)
Die Ermächtigung wird für die beantragten ärztlichen Untersuchungen und weitere Maßnahmen für fünf Jahre beziehungsweise für die Dauer durchzuführender Druckluftarbeiten auf einer Baustelle erteilt. Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Ermächtigung um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

  • Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen um Beschäftigte, die in Druckluft arbeiten, zu beraten und zu untersuchen sowie vor Ort auf einer Druckluftbaustelle zu behandeln und zu versorgen.
  • Ärzte und Ärztinnen beantragen eine Ermächtigung nach der Druckluftverordnung (DruckLV).
  • Ärzte und Ärztinnen müssen dafür entsprechende Qualifikationen (arbeitsmedizinische Fachkunde, Kurse) nachweisen und über die erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen verfügen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden