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Anzeige Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme unternehmensbezogen ergänzend

Baustein Leistungen 99006041261003 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99006041261003

Leistungsbezeichnung

Anzeige Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme unternehmensbezogen ergänzend

Leistungsbezeichnung II

Ergänzend Ort und Zeit zur unternehmensbezogenen Anzeige anzeigen.

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Asbesthaltige Materialien, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, Lüftungsklappen, Nachtspeicherofen, Gefahrstoffverordnung, Bauen im Bestand, Emissionsarme Arbeitsverfahren, Asbestzement, Abbruch, Asbest

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (individuell, 006)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

unternehmensbezogen ergänzend

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.01.25

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien im Bereich mittleren Risikos ausführen, müssen Sie zusätzlich zur unternehmensbezogenen Anzeige bei der zuständigen Stelle eine ergänzende Anzeige mit Ort und Zeit der durchzuführenden Arbeiten einreichen.

Volltext

Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien im Bereich mittleren Risikos ausführen, ist eine Anzeige mit Ort und Zeit der durchzuführenden Arbeiten notwendig sowie die Übersendung einer Kopie derselben an die Unfallversicherung. Eine Anzeigeverpflichtung besteht lediglich für Unternehmen.

In bestimmen Fällen ist eine ergänzende Anzeige ggf. auch erforderlich bei Tätigkeiten mit gewissen anerkannten Emissionsarmenverfahren, sofern im Technischen Regelwerk festgelegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben gemäß Anlage 1.2 TRGS 519 Ergänzende Anzeige von Ort und Zeit zur unternehmensbezogenen Anzeige
  • Sachkundenachweis der Aufsichtsführenden Person

Voraussetzungen

  • Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Bei den Arbeiten muss mindestens eine weisungsbefugte sachkundige Person vor Ort tätig sein. Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von 6 Jahren.
  • Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge muss vor Beginn der Arbeiten für alle beschäftigten Personen, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, durchgeführt worden sein.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung der Länder

Verfahrensablauf

  • Sie haben die unternehmensbezogene Anzeige bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde mindestens sieben Tage vor Beginn der Tätigkeit vorgenommen.
  • Bei Arbeiten im mittleren Risiko ist ergänzend zur unternehmensbezogenen Anzeige die ergänzende Anzeige von Ort und Zeit erforderlich. Diese Anzeige ist an die für die Lage des Objektes (z. B. Baustelle) zuständige Arbeitsschutzbehörde sowie eine Kopie derselben an die Unfallversicherung zu senden.

Bearbeitungsdauer

keine Bearbeitungsdauer da nur Anzeige

Frist

Die Anzeige muss mindestens 7 Tage vor Arbeitsbeginn erfolgen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Eine Durchschrift der Anzeige ist dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. BG BAU) zu übersenden.

Rechtsbehelf

Entfällt, da nur Anzeige

Kurztext

-    Anzeige Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme unternehmensbezogen ergänzend
-    Bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien im Bereich mittleren Risikos sind ergänzend zur unternehmensbezogenen Anzeige, Ort und Zeit der durchzuführenden Arbeiten vor Arbeitsbeginn anzuzeigen
-    In bestimmen Fällen, ggf. auch erforderlich bei Tätigkeiten mit gewissen anerkannten Emissionsarmenverfahren, sofern im Technischen Regelwerk festgelegt
-    Eine Anzeigeverpflichtung besteht lediglich für Unternehmen
-    zuständig: länderspezifische Arbeitsschutzbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden