Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Genehmigung für mobile Röntgeneinrichtungen in der Tiermedizin
Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Genehmigung für mobile Röntgeneinrichtungen in der Tiermedizin
Die Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs für mobile Röntgeneinrichtungen in der Tiermedizin beantragen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 12 Abs. 1 Nr 4 Strahlenschutzgesetz - StrlSchG
i.V.m § 15 Strahlenschutzgesetz - StrlSchG und
§ 60 Strahlenschutzverordnung - StrlSchV
Stammtext nicht veröffentlicht.