Leistungsstudien bei In-vitro-Diagnostika Genehmigung
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seit dem 26.05.2021 die Verordnung (EU) 2017/745, („MDR“) darin Artikel 58 ff. Das Verfahren der Antragstellung auf Genehmigung durch die Bundesoberbehörde wird in Artikel 66 beschrieben, das Verfahren der Bewertung durch die Mitgliedstaaten in Artikel 67 Genehmigungsverfahren nach EU-VO 536/14, Medizinprodukte: §20 Absatz 1, § 22a MPG in Verbindung mit §6 MPKPV, Arzneimittel: §§40-42a AMG
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