Chargenprüfung: Prüfung und Entscheidung über die Freigabe Erteilung Blutzubereitungen, die aus Mischungen von humanem Blutplasma hergestellt werden und Blutbestandteile als arzneilich wirksame Bestandteile enthalten, unabhängig davon, ob sie national oder zentralisiert zugelassen sind
Chargenprüfung: Prüfung und Entscheidung über die Freigabe Erteilung Blutzubereitungen, die aus Mischungen von humanem Blutplasma hergestellt werden und Blutbestandteile als arzneilich wirksame Bestandteile enthalten, unabhängig davon, ob sie national oder zentralisiert zugelassen sind
Begriffe im Kontext
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Blutzubereitungen, die aus Mischungen von humanem Blutplasma hergestellt werden und Blutbestandteile als arzneilich wirksame Bestandteile enthalten, unabhängig davon, ob sie national oder zentralisiert zugelassen sind
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Verordnung über die Einführung der staatlichen Chargenprüfung bei Blutzubereitungen v. 15. Juli 1994 (BGBl. I S. 1614), geändert durch Verordnung vom 26.6.95 (BGBl. I S. 854) i.V.m. § 32 AMG
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