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Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

Baustein Leistungen 99003005099000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99003005099000

Leistungsbezeichnung

Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ermächtigung, Strahlenschutz, arbeitsmedizinische Untersuchungen, Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz, ärztliche Überwachung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (individuell, 003)

Verrichtungskennung

Ermächtigung (099)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte eine Ermächtigung. 

Volltext

Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen. Insbesondere muss

  • die Approbation vorliegen

und

  • die Fachkunde in Arbeitsmedizin und
  • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.  

Erforderliche Unterlagen

  • Approbationsurkunde
  • Arbeitsmedizinische Fachkunde oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“
  • Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte

Voraussetzungen

Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer

  • zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde),
  • die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“ und
  • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition

nachweist.

Die Fachkunde besteht aus

  • Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
  • Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte und
  • mindestens sechsmonatiger Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin/eines ermächtigten Arztes.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden. 

Weiterführende Informationen

Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für medizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte, muss mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden.  

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ärzte benötigen eine Erlaubnis zur Durchführung der ärztlichen Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden