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Glasabfälle Entsorgung

Baustein Leistungen 99001061004000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99001061004000

Leistungsbezeichnung

Glasabfälle Entsorgung

Leistungsbezeichnung II

Glas zur Entsorgung abgeben

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Wertstoffhof, Wertstoff, Containerdienst, Altglas, Müllcontainer, Müll

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (individuell, 001)

Verrichtungskennung

Entsorgung (004)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Die Entsorgung von Altglas aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altglas in den jeweiligen Sammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

Volltext

Altglas eignet sich besonders gut für das Recycling, da es beliebig oft wieder eingeschmolzen und zu neuen hochwertigen Produkten verarbeitet werden kann. Gegenüber der Neuglasherstellung trägt das Altglasrecycling dazu bei, Rohstoffe zu schonen und den Energiebedarf zu verringern. Altglas wird meist zu Behälterglas, zum Beispiel Flaschen und Gefäße für Getränke und Lebensmittel, recycelt.

Sie können leere, pfandfreie Glasverpackungen für Lebensmittel, Getränke, Kosmetik und Medizin im Altglascontainer entsorgen. Weißes Glas werfen Sie in den Weißglascontainer, braunes Glas in den Braunglascontainer und grünes Glas sowie andersfarbiges in den Grünglascontainer.

Achten Sie darauf, dass Sie nur leere Glasverpackungen in den Altglascontainer werfen und die Reste vorher entfernen.

Die Entsorgung von Glasabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Das gehört in den Altglascontainer:

  • leere pfandfreie Einweg-Glasflaschen oder andere leere Glasverpackungen für zum Beispiel Lebensmittel oder Kosmetik,
  • Deckel und Verschlüsse von Gläsern oder Flaschen können vorher entfernt und als Verpackungsabfälle (Gelbe Tonne, Gelber Sack) entsorgt werden. Andernfalls werden sie in der Altglasaufbereitung in der Recyclinganlage aussortiert und dann recycelt.

Das gehört nicht in den Altglascontainer:

  • Trinkglas,
  • Kerzenglas,
  • Kristallglas,
  • Fensterglas,
  • Spiegelglas,
  • Autoglas, 
  • feuerfeste Gläser wie Laborglas,
  • Porzellan und Keramik,
  • Lampen oder andere Fremdkörper

Diese Abfälle haben zum Teil einen anderen Schmelzpunkt, lassen sich bei der Altglasaufbereitung nur schwer aussortieren und können zu hohen Produktionsausfällen oder zur Anreicherung von Schwermetallen im Behälterglaskreislauf führen, zum Beispiel durch Bleikristallglasscherben. Deshalb dürfen diese Abfälle nicht in den Altglascontainern entsorgt werden.

Kosten

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Glasabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Glasabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Wertstoffhöfen, Sammelstellen oder Containerdiensten).

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Glasabfälle zur Entsorgung abgeben
  • Glasabfälle sind leere, pfandfreie Glasverpackungen für Lebensmittel, Getränke, Kosmetik
    • weißes Glas kommt in den Weißglascontainer
    • braunes Glas kommt in den Braunglascontainer
    • grünes Glas und andersfarbiges Glas kommt in den Grünglascontainer
  • nur leere Glasabfälle in den Altglascontainer werfen und die Reste vorher entfernen
  • Regelungen zur Entsorgung von Glasabfällen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben
  • Entsorgungsangebote und deren Kosten unterscheiden sich je nach öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger
  • zuständig: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden