Fahrzeuge und Fahrzeugteile - Erlaubnis für den Betrieb von Fahrzeugteilen
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99036006005000 "Betrieb von Fahrzeugteilen Erlaubnis"
D05000506 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Fahrzeuge und Fahrzeugteile - Ersatz der Betriebserlaubnis von Einzelfahrzeugen nach Verlust
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99036017005001 "Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige"
D05000512 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Familienpass
Sowohl der Geringverdiener-Pass als auch der Seniorenpass und auch der Familienpass aus dem Themenfeld Familie und Kind haben zum Ziel, finanziell schwächer gestellten Bürgern und Bürgerinnen die Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen. Deshalb wurde gemeinsam mit den Fachexperten in einem ersten Sichtungs-Workshop beschlossen, in der Konzeption alle drei Leistungen gemeinsam zu betrachten. Zur Umsetzung auf dem Sozialportal vorgesehen sind aber nur die Leistungen aus dem Themenfeld Arbeit & Ruhestand (Geringverdiener-Pass und Seniorenpass). Beide werden als NRW-Lösung erarbeitet und auf dem Sozialportal als "Basis-Variante" allen Kommunen zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt.
D05000135 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Feierliche Erklärung
feierliche Erklärung
D00000164 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten
Wenn ein Bergbauunternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis besitzt, um in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte bergfreie Bodenschätze aufzusuchen, dann muss man jährlich eine Feldesabgabe zahlen.
Dazu beantragt man bei der zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem man eine Feldesabgabeerklärung einreicht.
Die Höhe der jährlichen Feldesabgabe hängt davon ab, wie groß das Gebiet ist, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt und wie lange man die Erlaubnis bereits besitzt (Erlaubnisjahre).
Konkret heißt das: Die Feldesabgabe beträgt im ersten Jahr nach der Erteilung 5,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer und erhöht sich für jedes folgende Jahr um weitere 5,00 Euro bis zum Höchstbetrag von 25,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer.
Die Kosten für die Erkundung von Bodenschätzen, beispielsweise für geophysikalische und geochemische Arbeiten oder Bohrungen, werden bei der Berechnung der Feldesabgabe angerechnet.
Zuständig ist das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D00000556 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten
Wenn ein Bergbauunternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis besitzt, um in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte bergfreie Bodenschätze aufzusuchen, dann muss man jährlich eine Feldesabgabe zahlen.
Dazu beantragt man bei der zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem man eine Feldesabgabeerklärung einreicht.
Die Höhe der jährlichen Feldesabgabe hängt davon ab, wie groß das Gebiet ist, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt und wie lange man die Erlaubnis bereits besitzt (Erlaubnisjahre).
Konkret heißt das: Die Feldesabgabe beträgt im ersten Jahr nach der Erteilung 5,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer und erhöht sich für jedes folgende Jahr um weitere 5,00 Euro bis zum Höchstbetrag von 25,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer.
Die Kosten für die Erkundung von Bodenschätzen, beispielsweise für geophysikalische und geochemische Arbeiten oder Bohrungen, werden bei der Berechnung der Feldesabgabe angerechnet.
Zuständig ist das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D07000046 •
Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten
Wenn für das Unternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis zum gewerblichen Erkunden von Bodenschätzen vorliegt, muss jährlich eine Feldesabgabe entrichtet werden. Diese erhebt das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das das Unternehmen eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D17000248 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten (Ablehnungsbescheid)
Ablehnungsbescheid: Wenn ein Bergbauunternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis besitzt, um in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte bergfreie Bodenschätze aufzusuchen, dann muss man jährlich eine Feldesabgabe zahlen. Dazu beantragt man bei der zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem man eine Feldesabgabeerklärung einreicht. Die Höhe der jährlichen Feldesabgabe hängt davon ab, wie groß das Gebiet ist, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt und wie lange man die Erlaubnis bereits besitzt (Erlaubnisjahre). Konkret heißt das: Die Feldesabgabe beträgt im ersten Jahr nach der Erteilung 5,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer und erhöht sich für jedes folgende Jahr um weitere 5,00 Euro bis zum Höchstbetrag von 25,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer. Die Kosten für die Erkundung von Bodenschätzen, beispielsweise für geophysikalische und geochemische Arbeiten oder Bohrungen, werden bei der Berechnung der Feldesabgabe angerechnet. Zuständig ist das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D07000099 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten (Ablehnungsbescheid)
Wenn für das Unternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis zum gewerblichen Erkunden von Bodenschätzen vorliegt, muss jährlich eine Feldesabgabe entrichtet werden. Diese erhebt das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das das Unternehmen eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D17000382 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung
Wenn ein Bergbauunternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis besitzt, um in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte bergfreie Bodenschätze aufzusuchen, dann muss man jährlich eine Feldesabgabe zahlen, die die zuständige Bergbehörde vorab festgesetzt hat. Die Höhe der jährlichen Feldesabgabe hängt davon ab, wie groß das Gebiet ist, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt und wie lange man die Erlaubnis bereits besitzt (Erlaubnisjahre). Grundsätzlich gilt folgende Berechnung: Die Feldesabgabe beträgt im ersten Jahr nach der Erteilung 5,00 EUR je angefangenen Quadratkilometer und erhöht sich für jedes folgende Jahr um weitere 5,00 EUR bis zum Höchstbetrag von 25,00 EUR je angefangenen Quadratkilometer. Die Kosten für die Erkundung von Bodenschätzen, beispielsweise für geophysikalische und geochemische Arbeiten oder Bohrungen, werden bei der Berechnung der Feldesabgabe angerechnet. Für bergrechtliche Erlaubnisse auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten können die zuständigen Bergbehörden abweichende Abgabensätze oder eine andere Staffelung festlegen. Auch eine Befreiung von der Feldesabgabe ist grundsätzlich möglich.
D00000557 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung
Wenn ein Bergbauunternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis besitzt, um in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte bergfreie Bodenschätze aufzusuchen, dann muss man jährlich eine Feldesabgabe zahlen, die die zuständige Bergbehörde vorab festgesetzt hat. Die Höhe der jährlichen Feldesabgabe hängt davon ab, wie groß das Gebiet ist, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt und wie lange man die Erlaubnis bereits besitzt (Erlaubnisjahre). Grundsätzlich gilt folgende Berechnung: Die Feldesabgabe beträgt im ersten Jahr nach der Erteilung 5,00 EUR je angefangenen Quadratkilometer und erhöht sich für jedes folgende Jahr um weitere 5,00 EUR bis zum Höchstbetrag von 25,00 EUR je angefangenen Quadratkilometer. Die Kosten für die Erkundung von Bodenschätzen, beispielsweise für geophysikalische und geochemische Arbeiten oder Bohrungen, werden bei der Berechnung der Feldesabgabe angerechnet. Für bergrechtliche Erlaubnisse auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten können die zuständigen Bergbehörden abweichende Abgabensätze oder eine andere Staffelung festlegen. Auch eine Befreiung von der Feldesabgabe ist grundsätzlich möglich.
D07000047 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung
Wenn für das Unternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis zum gewerblichen Erkunden von Bodenschätzen vorliegt, muss jährlich eine Feldesabgabe entrichtet werden. Diese erhebt das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das das Unternehmen eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D17000376 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung (Ablehnungsbescheid)
Wenn für das Unternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis zum gewerblichen Erkunden von Bodenschätzen vorliegt, muss jährlich eine Feldesabgabe entrichtet werden. Diese erhebt das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das das Unternehmen eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D17000388 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung (Bescheid)
Wenn für das Unternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis zum gewerblichen Erkunden von Bodenschätzen vorliegt, muss jährlich eine Feldesabgabe entrichtet werden. Diese erhebt das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das das Unternehmen eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D17000387 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten (Bescheid)
Bescheid: Wenn ein Bergbauunternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis besitzt, um in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte bergfreie Bodenschätze aufzusuchen, dann muss man jährlich eine Feldesabgabe zahlen. Dazu beantragt man bei der zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem man eine Feldesabgabeerklärung einreicht. Die Höhe der jährlichen Feldesabgabe hängt davon ab, wie groß das Gebiet ist, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt und wie lange man die Erlaubnis bereits besitzt (Erlaubnisjahre). Konkret heißt das: Die Feldesabgabe beträgt im ersten Jahr nach der Erteilung 5,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer und erhöht sich für jedes folgende Jahr um weitere 5,00 Euro bis zum Höchstbetrag von 25,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer. Die Kosten für die Erkundung von Bodenschätzen, beispielsweise für geophysikalische und geochemische Arbeiten oder Bohrungen, werden bei der Berechnung der Feldesabgabe angerechnet. Zuständig ist das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D07000098 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten (Bescheid)
Wenn für das Unternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis zum gewerblichen Erkunden von Bodenschätzen vorliegt, muss jährlich eine Feldesabgabe entrichtet werden. Diese erhebt das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das das Unternehmen eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D17000381 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Festlegungsbescheid Zeitraum technisch unvermeidbare Abschaltungen, Störungen oder Ausfälle Abgasreinigungseinrichtungen Messbericht Anlagen biologische Behandlung Abfälle Messung
Betreiber müssen über die Ergebnisse der Messungen einen Bericht erstellen und diesen unverzüglich der zuständigen Behörde vorlegen. Der Bericht muss Angaben zur Messplanung, zu den Ergebnissen jeder Einzelmessung, zum verwendeten Messverfahren und zu den relevanten Betriebsbedingungen enthalten. Emissionsgrenzwerte gelten als eingehalten, wenn keine Einzelmessung diese Grenzwerte überschreitet.
D16000121 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Feststellung Mängel zugelassene Überwachungsstelle Meldung
Zugelassene Überwachungsstellen müssen nach Prüfungen gemäß §§ 15 und 16 der Betriebssicherheitsverordnung sicherheitserhebliche Mängel dem Anlagenbetreiber mitteilen, eine Frist zur Beseitigung setzen und die fristgemäße Beseitigung überprüfen. Werden die Mängel nicht oder nicht vollständig behoben, müssen sie dies unverzüglich der zuständigen obersten Landesbehörde für Arbeitsschutz melden.
D16000063 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Feststellungsbescheid (Anmeldung einer Bestattung)
D03000339 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf
Feststellungsbescheid (Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses)
D03000336 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 10.06.2025
Entwurf