Auskunft von Umweltinformationen (Bergbau) (Ablehnungsbescheid)
Ablehnungsbescheid: In Deutschland informieren die Regierung sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung die Öffentlichkeit aktiv über die Umwelt. Über diese informationspflichtigen Stellen hat jede Person – durch das Umweltinformationsgesetz (UIG) – einen Anspruch auf den freien Zugang zu Umweltinformationen. Umweltinformationen geben Auskunft über - den Zustand der Umwelt, die menschliche Gesundheit und Sicherheit, - Faktoren, Tätigkeiten, Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken, - Umweltrecht, - politische Programme mit Bezug zur Umwelt. Bei den Behörden kann die antragstellende Person auch selbst bestimmte Daten abfragen, beispielsweise über die Qualität der Luft und Gewässer sowie Daten über Biotope und Schutzgebiete. Im Bergbausektor sind beispielsweise - Grubenbilder, - Fließwege und Beschaffenheit von Grund- und Oberflächenwasser, - Auswirkungen auf Böden, Fauna und Flora sowie - Inhabende und Laufzeiten von Bergbauberechtigungen in einem bestimmten Gebiet von Interesse. Im Antrag muss angegeben werden, welche konkreten Umweltinformationen die antragstellende Person einsehen oder erhalten möchte. Es muss kein rechtliches Interesse geltend gemacht werden.
D17000596 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
methodisch freigegeben
Auskunft Zentrales Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Die Auskunft aus dem Fahrerlaubnisregister dient der Fahrerlaubnisbehörde dazu, zu ermitteln, ob die antragstellende Person bereits eine inländische Fahrerlaubnis oder einen entsprechenden Führerschein besitzt.
D00000183 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auskunft zum Baudenkmal
Auskunft aus der Denkmalliste für Baudenkmale, die bei der unteren Denkmalschutzbehörde geführt wird.
D17000024 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auskunft zum Beweglichen Denkmal
Auskunft aus der Denkmalliste für Bewegliche Denkmale, die bei der unteren Denkmalschutzbehörde geführt wird
D17000026 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auskunft zum Bodendenkmal
Auskunft aus der Denkmalliste für Bodendenkmale, die bei der unteren Denkmalschutzbehörde geführt wird.
D17000025 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige
Als Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen Sie in Deutschland eine Erlaubnis. Wenn Sie nur vorübergehend als Finanzanlagenvermittler selbständig tätig sein möchten, genügt eine vorherige schriftliche Anzeige bei der zuständigen Stelle. Dies gilt aber nur für EU- oder EWR-Bürger.
D05000914 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung
Für Bürgerinnen und Bürger mit deutscher oder ausländischer Staatsbürgerschaft, die einen ausländischen Schulabschluss erworben haben, kann die Feststellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Schulabschlusses mit einer Hochschulreife, einem Mittleren Schulabschlusses oder einem Hauptschulabschlusses, zur Aufnahme eines Studiums oder einer Berufstätigkeit oder die Aufnahme in die Oberstufe in Nordrhein-Westfalen erforderlich sein.
D05000266 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auslegungsergebnis zur Einziehung einer Straße
D17000116 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Ausnahmegenehmigung Ausnahmegenehmigung Schlachten ohne Betäubung Erteilung
Eine betäubungslose Schlachtung ist grundsätzlich verboten. Wenn aus religiösen Gründen eine betäubungslose Schlachtung (Schächten) durchgeführt werden soll, muss eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
D16000149 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Ausnahmegenehmigung Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung
Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist erforderlich, wenn das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination, wegen der durch seine Verwendung spezifizierten Bauweise, von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung abweicht.
D16000382 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Ausnahmegenehmigung Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung
Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist erforderlich, wenn das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination, wegen der durch seine Verwendung spezifizierten Bauweise, von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung abweicht.
D16000380 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Ausnahmegenehmigung Fischereischein Menschen Behinderung Genehmigung
Menschen mit Behinderung können eine Ausnahmegenehmigung zum Fischen erhalten, wenn diese eine Person mit Fischereischein beim Fischen begleiten.
D16000205 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten Erteilung unter 3,5 t
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die nicht den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, benötigen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO. Neben einer Dauergenehmigung kann auch Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten erteilt werden.
Grundsätzlich gilt, dass Ausnahmen nur genehmigt werden dürfen, wenn alle zumutbaren Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften der StVZO und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) voll ausgeschöpft sind.
Die Ausnahmegenehmigungen für Einzelfahrten können grundsätzlich mit einer Geltungsdauer von bis zu 2 Monaten erteilt werden. Die Einzelfahrt-Ausnahmegenehmigungen sind vom Fahrzeugführer durch eine Urkunde nachzuweisen, bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
D05000646 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Ausnahmegenehmigung für Gabelstapler, Bagger, Planiermaschinen und Schaufellader unter 3,5 t
Bagger, Schaufellader und Planiermaschinen gelten als selbstfahrende Arbeitsmaschinen. (Gabel-)Stapler sind den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zulassungsrechtlich gleichgestellt. Diese Fahrzeuge sind gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von den Vorschriften über
das Zulassungsverfahren befreit. Beträgt die durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h und soll eine selbstfahrende Arbeitsmaschine oder ein Stapler auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden, so muss das Fahrzeug einem genehmigten Typ entsprechen oder eine
Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) besitzen. Bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erhalten die Fahrzeuge kein amtliches Kennzeichen. Stapler, wie auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Km/h dürfen
auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie ein amtliches Kennzeichen (Kennzeichenschild mit grüner Beschriftung auf weißem Grund) führen. Sie unterliegen der Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung und wenn sie mehr als 7.500 Kg Gesamtmasse haben auch den
Vorschriften über die Sicherheitsprüfung.
Eine Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) kann nur erteilt werden, wenn das Fahrzeug in vollem Umfang den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der FZV entspricht oder wenn für etwaige Abweichungen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO / § 47 FZV
erteilt worden ist.
D05000774 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen Zulassung beantragen
99089045007000 Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung:
Am 31.12. und 1.1 eines Jahres dürfen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, explosionsgefährliche Gegenstände der Kategorie F2 ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen. Außerhalb dieses Zeitraumes, kann für Privatpersonen ab 18 Jahren für besondere Anlässe eine Ausnahme zugelassen werden. Eine Ausnahmegenehmigung muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
D17000329 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
An Sonn- und Feiertagen gilt in Deutschland ein Beschäftigungsverbot, von dem entsprechende Sonderreglungen zur Arbeitszeit jedoch mit besonderer Genehmigung nach Antragstellung Ausnahmen gemacht werden dürfen.
D06000153 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Ausnahme von der Beseitigungspflicht von tierischen Nebenprodukten Ausnahmegenehmigung
Die Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte obliegt in Nordrhein-Westfalen den Kreisen und kreisfreien Städten. Sie haben die Beseitigungspflicht auf private Unternehmen übertragen. Die Tierkörper toter Equiden (Pferde, Esel, Maultiere, Zebras und Zebroide) sind vom Tierhalter diesen Unternehmen zu überlassen.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 Absatz 2 TierNebG zur Abholung und Kremierung eines Equiden in einem zugelassenen Tierkrematorium zu stellen. Eine Vorab-Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der grundsätzlichen Beseitigungspflicht, d.h. vor Eintritt des Tiertodes, ist nicht möglich.
D05000940 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Ausschank Erlaubnis (FIM)
FIM-Stammdatenschema zur Leistung 99050002005000 "Ausschank Erlaubnis"
D05000947 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Ausstellung Anliegerbescheinigung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
D17000668 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Ausstellung Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen
i.A.
D17000671 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf