Ausbildungsförderung (BAföG)
Als Auszubildende/r (Schüler/in oder Studierende/r) können Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn Ihre Ausbildung förderungsfähig ist und wenn Ihnen die für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
D00000110 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Ausbildungsnachweis
Ausbildungsnachweis.
Soweit für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren erforderlich, leitet die zuständige Ausländerbehörde das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation oder zur Zeugnisbewertung des ausländischen Hochschulabschlusses ein. Für die Durchführung diese Verfahrens ist ein Ausbildungsnachweis in Originalsprache und in deutscher Übersetzung als Kopie nötig.
D00000160 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Ausbildungsnachweis Pflegefachfrau/-mann (EU/EWR/CH)
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/ -mann ist auf Antrag zu erteilen, wenn die antragstellende Person
1.die durch dieses Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden hat,
2.sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
3.nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und
4.über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
D00000379 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auskunft Alarm- und Gefahrenabwehrpläne Mitteilung
Ein interner Alarm- und Gefahrenabwehrplan ist vom Betreiber eines Betriebsbereichs oder von einer durch den Betreiber beauftragten Stelle zu erstellen und fortzuschreiben. Dieser Alarm und Gefahrenabwehrplan enthält Informationen über Verhaltensmuster von Mitarbeitern sowie umliegenden Gebieten der Unfallstelle.
D16000102 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auskunft Arbeitgeber (Zustimmung zur Beschäftigung)
Der Arbeitgeber, bei dem ein Ausländer beschäftigt werden soll oder beschäftigt
ist, der dafür eine Zustimmung benötigt oder erhalten hat, hat der Bundesagentur für Arbeit Auskunft über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen zu erteilen.
D00000143 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung gemäß § 195 ff Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 16 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV) vom 15.06.2018 (GVBl. S. 258ff) in der jeweils gültigen Fassung enthält die Ergebnisse der Auswertung von Grundstückskauf- und Grundstückstauschverträgen gegen Entgelt. Sie wird von den Gutachterausschüssen für Immobilienwerte für ihren Zuständigkeitsbereich geführt und stellt die Grundlage für die Grundstückswertermittlung dar. Die Urkunden über die Verträge und sonstigen Eigentumsübertragungen werden den Gutachterausschüssen von den beurkundenden Stellen (z. B. Notaren) übersandt.
Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen, können anonymisierte (nicht grundstücksbezogene) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten. Dabei wird sichergestellt, dass die Auskünfte keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten ermöglichen. Grundstücksbezogene Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden an Behörden, sonstige öffentliche Stellen sowie öffentlich bestellte und vereidigte bzw. zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung erteilt, wenn sie die Auskunft für eine Wertermittlung benötigen.
D06000069 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auskunft ausländischer Fahreignungsregister
Das ausländische Fahreignungsregister erteilt der deutschen Fahrerlaubnisbehörde Auskunft darüber, ob bei einem Bewerber Bedenken hinsichtlich der Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs bestehen.
D00000359 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auskunft ausländischer Fahrerlaubnisregister
Die Auskunft aus ausländischen Fahrerlaubnisregistern dient der Fahrerlaubnisbehörde dazu, zu ermitteln, ob die antragstellende Person bereits eine ausländische Fahrerlaubnis oder einen entsprechenden ausländischen Führerschein besitzt.
D00000356 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auskunft AZR
Die Daten des Betroffenen werden auf Ersuchen übermittelt an:
1.
die Ausländerbehörden, die Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Abs. 3 des Asylgesetzes, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden sowie sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder zur Durchführung ausländer- und asylrechtlicher Aufgaben,
2.
die Bundespolizei, die Stellen eines Landes, die im Einvernehmen mit dem Bund grenzpolizeiliche Aufgaben mit eigenen Kräften wahrnehmen, und an die Zollverwaltung, soweit auf sie die Ausübung grenzpolizeilicher Aufgaben übertragen worden ist, zur Gewährleistung des grenzpolizeilichen Schutzes des Bundesgebiets,
3.
die für die Zuverlässigkeitsprüfung zuständigen Luftsicherheitsbehörden nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung,
3a.
die für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige Behörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung,
4.
die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und sonstige Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder sowie an die Staatsanwaltschaften zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung,
5.
die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und sonstige Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit,
6.
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind, soweit die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind.
D00000138 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auskunft Emissionsüberwachung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie
Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie haben nach Maßgabe der Nebenbestimmungen der Genehmigung oder auf Grund von Rechtsverordnungen der zuständigen Behörde jährlich eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung, sowie sonstige zur Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsanforderungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG erforderliche Daten, vorzulegen.
D07000340 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auskunft Fahreignungsregister
Im FAER werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst.
D00000185 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auskunft Kampfmittelbelastung
Die Kampfmittelbelastungsauskunft dient zur Bestätigung der Kampfmittelfreiheit für das Baugrundstück.
D13000084 •
Version 3.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
fachlich freigegeben (gold)
Auskunft Speicherungen SIS (Drittstaatsangehörige)
Die Daten bezüglich Drittausländern, die zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sind, werden aufgrund einer nationalen Ausschreibung gespeichert, die auf Entscheidungen der zuständigen Verwaltungsbehörden und Gerichte beruht, wobei
die Verfahrensregeln des nationalen Rechts zu beachten sind.
Die Entscheidungen können auf die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die nationale Sicherheit, die die Anwesenheit eines Drittausländers auf dem Hoheitsgebiet der Vertragspartei bedeutet, gestützt werden. Dies kann insbesondere der Fall sein
a) bei einem Drittausländer, der wegen einer
Straftat verurteilt worden ist, die mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist;
b) bei einem Drittausländer, gegen den ein begründeter Verdacht besteht, daß er schwere
Straftaten, einschließlich solcher im Sinne von
Artikel 71 begangen hat, oder gegen den konkrete Hinweise bestehen, daß er solche Taten in dem Hoheitsgebiet einer Vertragspartei plant.
Die Entscheidungen können ebenso darauf beruhen, daß der Drittausländer ausgewiesen, zurückgewiesen oder abgeschoben worden ist, wobei die Maßnahme nicht aufgeschoben oder aufgehoben worden sein darf, ein Verbot der Einreise
oder des Aufenthalts enthalten oder davon begleitet sein muß und auf der Nichtbeachtung des nationalen Rechts über die Einreise oder den Aufenthalt von Ausländern beruhen muß.
D00000140 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auskunftspflicht Betreiber nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Der Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie hat nach Maßgabe der Nebenbestimmungen der Genehmigung oder auf Grund von Rechtsverordnungen der zuständigen Behörde jährlich Folgendes vorzulegen:
1. eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung,
2. sonstige Daten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 zu überprüfen.
D16000104 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auskunft über die Führung ausländischer Grade, Titel oder Tätigkeitsbezeichnungen
Seit 2004 dürfen in Hessen ausländische Grade und Titel nach Maßgabe des Hochschulgesetzes Gesetzes genehmigungsfrei geführt werden. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst erteilt Auskünfte bezüglich der Führung ausländischer akademischer Grade und Titel.
Möglicherweise wird eine schriftliche Auskunft über die Führung des Grades und der maßgebenden Rechtsgrundlagen benötigt, zum Beispiel zur Vorlage bei Einwohnermelde- und Standesämtern, Berufskammern und Berufsverbänden.
D06000031 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auskunft über Gewerbetreibende
Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) in der Gemeinde angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.
Der Name des Betriebs oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüberhinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen;
Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden).
D05000742 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Auskunft Untersuchungsergebnis Ärztliche Untersuchung
Die Auskunft beinhaltet die tragenden Feststellungen und Gründe des Ergebnisses der ärztlichen Untersuchung.
D13000270 •
Version 3.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
fachlich freigegeben (gold)
Auskunft von Umweltinformationen (Ablehnungsbescheid)
Ablehnungsbescheid: In Deutschland informieren die Regierung sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung die Allgemeinheit aktiv über die Umwelt. Über diese informationspflichtigen Stellen hat jede Person einen Anspruch auf den freien Zugang zu Umweltinformationen. Umweltinformationen geben Auskunft über Zugang zu Umweltinformationen kann man zum Beispiel durch Auskunftserteilung oder Akteneinsicht erhalten.
D07000093 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auskunft von Umweltinformationen (Auskunft)
Auskunft: In Deutschland informieren die Regierung sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung die Allgemeinheit aktiv über die Umwelt. Über diese informationspflichtigen Stellen hat jede Person einen Anspruch auf den freien Zugang zu Umweltinformationen.
Umweltinformationen geben Auskunft über Zugang zu Umweltinformationen kann man zum Beispiel durch Auskunftserteilung oder Akteneinsicht erhalten.
D07000092 •
Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
Entwurf
Auskunft von Umweltinformationen (Bergbau)
Auskunft: In Deutschland informieren die Regierung sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung die Öffentlichkeit aktiv über die Umwelt. Über diese informationspflichtigen Stellen hat jede Person – durch das Umweltinformationsgesetz (UIG) – einen Anspruch auf den freien Zugang zu Umweltinformationen. Umweltinformationen geben Auskunft über - den Zustand der Umwelt, die menschliche Gesundheit und Sicherheit, - Faktoren, Tätigkeiten, Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken, - Umweltrecht, - politische Programme mit Bezug zur Umwelt. Bei den Behörden kann die antragstellende Person auch selbst bestimmte Daten abfragen, beispielsweise über die Qualität der Luft und Gewässer sowie Daten über Biotope und Schutzgebiete. Im Bergbausektor sind beispielsweise - Grubenbilder, - Fließwege und Beschaffenheit von Grund- und Oberflächenwasser, - Auswirkungen auf Böden, Fauna und Flora sowie - Inhabende und Laufzeiten von Bergbauberechtigungen in einem bestimmten Gebiet von Interesse. Im Antrag muss angegeben werden, welche konkreten Umweltinformationen die antragstellende Person einsehen oder erhalten möchte. Es muss kein rechtliches Interesse geltend gemacht werden.
D17000595 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 15.06.2025
methodisch freigegeben