Approbation als Arzt
Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie als Ärztin oder Arzt einen Antrag auf Erteilung der Approbation stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
D05000209 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 16.06.2025
Entwurf
Approbation als Arzt Erteilung
Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie als Ärztin oder Arzt einen Antrag auf Erteilung der Approbation stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
D05000587 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Erteilung
Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann Ihnen die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beziehungsweise als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut erteilt werden. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt den Beruf der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beziehungsweise des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
D05000597 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Erteilung
Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapie kann Ihnen die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin beziehungsweise Psychologischer Psychotherapeuten erteilt werden. Mit Erteilung der Approbation sind
Sie berechtigt den Beruf der Psychologischen Psychotherapeutin bzw. des Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
D05000598 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Verzicht
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
D05000584 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut Erteilung
Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt den Beruf des Psychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
D05000785 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Approbation als Tierarzt Erteilung
Wenn Sie den Beruf Tierarzt/Tierärztin in niedergelassener Tätigkeit in Deutschland uneingeschränkt und auf Dauer ausüben möchten, benötigen Sie die staatliche Zulassung in Form der Approbation. Die Approbation wird in dem Bundesland erteilt, in dem die tierärztliche Prüfung abgelegt wurde. Aufgrund der EU-Richtlinie 2005/36 sowie der Bundes-Tierärzteordnung können gleichwertige ausländische Bildungsabschlüsse dazu berechtigen, den Beruf als Tierarzt/Tierärztin in Deutschland auszuüben. Bei Abschluss der tierärztlichen Ausbildung im Ausland ist die Approbation schriftlich bei der Behörde des Bundeslandes zu beantragen, in dem der tierärztliche Beruf ausgeübt werden soll. Kann die Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht festgestellt werden, sind evtl.- je nach Einzelfall – Nachprüfungen/Kenntnisprüfungen in verschiedenen fachlichen Bereichen erforderlich.
D05000566 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 16.06.2025
Entwurf
Approbation als Zahnarzt Erteilung
Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt sind Sie berechtigt, den Zahnarztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
D05000599 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Approbation als Zahnarzt Verzicht
Wenn Sie auf die Approbation als Zahnarzt verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
D05000579 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Approbation Ärztin oder Arzt aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
Für die staatliche Zulassung als Ärztin oder Arzt in Deutschland, die Approbation, mit einer ausländischen Berufsqualifikation muss diese zunächst anerkannt werden.
D05000157 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 16.06.2025
Entwurf
Arbeitsgelegenheiten Zuweisung SGB II
Arbeitsgelegenheiten Zuweisung 99007032203000:
Arbeitsgelegenheiten werden für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger angeboten, die sehr arbeitsmarktfern sind und besondere Unterstützung sowie Begleitung benötigen. Diese Maßnahme richtet sich an Personen, die mit keiner anderen Eingliederungsleistung an den Arbeitsmarkt herangeführt werden können und in den letzten fünf Jahren nicht mehr als 24 Monate in einer Arbeitsgelegenheit tätig waren. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen und die Heranführung an den Arbeitsmarkt zu fördern. Arbeitsgelegenheiten stellen kein reguläres Arbeitsverhältnis dar und müssen zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sein. Teilnehmende erhalten neben dem Bürgergeld eine Mehraufwandsentschädigung, etwa für Fahrtkosten oder Arbeitskleidung, und die Maßnahmekosten werden dem Träger erstattet. Die Entscheidung über die Teilnahme liegt im Ermessen des Jobcenters, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
D05000424 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 16.06.2025
Entwurf
ARGH????
asdf
D60000000004 •
Version 1.0.0 •
XDatenfelder 3.0.0 •
Geändert am 17.09.2024
fachlich freigegeben (silber)
Ärztliche Prüfung Zulassung
Das Studium der Medizin schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über den bestandenen zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Arzt oder Ärztin. Ein Studium der Medizin von fünf bis 500 Stunden und einer Dauer von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (Universität). Das letzte Jahr des Studiums umfasst,
vorbehaltlich § 3 Abs. 3 Satz 2, eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen
D05000669 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Ärztliches Gutachten
Die gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis ist aufgrund eines ärztlichen Gutachtens festzustellen.
D13000269 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 16.06.2025
fachlich freigegeben (gold)
Ärztliches Gutachten (Vorlage Fahrerlaubnisbehörde)
Gutachten, um seitens der Fahrerlaubnisbehörde bestehende Bedenken gegen die körperliche Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers zu klären. Gutachten dient der Fahrerlaubnisbehörde als Grundlage, um ihre Entscheidung über die Fahrerlaubniserteilung vorzubreiten.
D00000362 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 16.06.2025
Entwurf
Ärztliches oder psychologisches Gutachten oder Bescheinigung
Bei schwerer Erkrankung wird ein qualifiziertes ärztliches oder psychologisches Gutachten oder eine entsprechend qualifizierte ärztliche oder psychologische Bescheinigung als Nachweis erbracht.
D00000257 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 16.06.2025
Entwurf
Ärztliches Zeugnis (Infektionsschutzgesetz)
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D00000191 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 16.06.2025
Entwurf
Aufenthaltserlaubnis Erteilung in Härtefällen
Die oberste Landesbehörde darf anordnen, dass einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend von den in diesem Gesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel sowie von den §§ 10 und 11 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn eine von der Landesregierung durch Rechtsverordnung eingerichtete Härtefallkommission darum ersucht (Härtefallersuchen).
D05000080 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 16.06.2025
Entwurf
Aufenthaltsgestattung
Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet ab Ausstellung des Ankunftsnachweises gemäß § 63a Absatz 1 gestattet (Aufenthaltsgestattung).
Eine Aufenthaltsgestattung besitzt eine Nebenbestimmung in der von der Ausländerbehörde festgehalten wird, in welchem Maße eine Beschäftigung für die Person im Besitz dieser Gestattung ausgeübt werden darf. Die Nebenbestimmung wird entweder beim erstellen der Aufenthaltsgestattung hinterlegt oder nachträglich mit einem Antrag zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei Aufenthaltsgestattung ergänzt.
D00000581 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 16.06.2025
Entwurf
Aufenthaltskarte
Wenn der Antrag für die Erteilung einer Aufenthaltskarte positiv beschieden wird, erhält die antragstellende Person/Personen eine Aufenthaltskarte.
D00000567 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 16.06.2025
Entwurf