Verträge der Wasserwirtschaft - Änderung (OZG)
OZG Referenzdatenschema zu der Leistung 77000000008054 "Verträge der Wasserwirtschaft - Änderung"
S05000677 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Verträge der Wasserwirtschaft - Ergänzung (OZG)
OZG Referenzdatenschema zu der Leistung 77000000008055 Verträge der Wasserwirtschaft - Ergänzung
S05000681 • Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Verträge der Wasserwirtschaft - Verlängerung (OZG)
OZG Referenzdatenschema zu der Leistung 77000000008053 "Verträge der Wasserwirtschaft - Verlängerung"
S05000682 • Version 2.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (gold)
Virginia-Opossum
Virginia-Opossum
S12000000009 • Version 2.0.0 •
XDatenfelder 3.0.0 • Geändert am 17.02.2025
methodisch freigegeben
Vorlage Genehmigungsfreistellung Errichtung einer Anlage
Die Errichtung einer Anlage kann unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei sein. Der Bauherr muss die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einreichen und kann nach einem Monat mit dem Bauvorhaben beginnen, sofern von der Gemeinde keine Genehmigung beantragt oder eine Untersagung beantragt wurde. Die Gemeinde kann das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren beantragen, ist aber nicht dazu verpflichtet.
S13000061 • Version 4.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (gold)
Vorübergehende Eintragung für Dienstleister aus Großbritannien gemäß § 3a StBerG
S03000065 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
Entwurf
Vorübergehende Registrierung vorübergehender Rechtsdienstleistungen öffentliche Bekanntmachung (OZG)
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99094007095000 "Vorübergehende Registrierung vorübergehender Rechtsdienstleistungen öffentliche Bekanntmachung "
S05000708 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Vorzeitiger Betriebsbeginn Zulassung (OZG)
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99025008007000 "Vorzeitiger Betriebsbeginn Zulassung"
S05000589 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (gold)
WasEG Folgeerklärung
Die Entgeltpflichtigen haben der zuständigen Behörde bis zum 1. März eines jeden Jahres unaufgefordert eine Erklärung über die entnommene Wassermenge des Vorjahres, die Art der Verwendung und die zum Nachweis dieser Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
S05000828 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (gold)
Wasserbuch Bereitstellung
Auskünfte aus dem Wasserbuch bereitstellen
S07000117 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Wasserbuch Bereitstellung
Einsicht in das Wasserbuch
S17000144 • Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
Entwurf
Wasserschutz: Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen: Zulassung von Sachverständigen-Organisationen
S03000099 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
Entwurf
Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen (OZG)
OZG-Referenzdatenschema für die Leistung 99050150169000 "Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen"
S05000592 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
inaktiv
Weißkopfseeadler
Weißkopfseeadler
S12000000010 • Version 3.0.0 •
XDatenfelder 3.0.0 • Geändert am 17.03.2025
fachlich freigegeben (gold)
Weiterbildungsscheck
Mit dem Bildungscheck NRW finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln, bezuschusst das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten. Mit dem Bildungsscheck NRW übernimmt das Land die Hälfte der Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch 500 Euro. Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben. Angesprochen werden insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert. Einzelpersonen können bis zu einem Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen.
S05000002 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
inaktiv
Weiterbildungsstätte NGesFBG, staatliche Anerkennung
S03000119 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
Entwurf
Wertstoffe Entsorgung
99001029004000 "Wertstoffe Entsorgung"
S05000183 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Wettvermittlungsstelle betreiben Änderung (OZG)
OZG-Referenzdatenschema für die Leistung 99089027005005 (77000000007078) "Wettvermittlungsstelle betreiben Änderung"
S05000518 • Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Wettvermittlungsstelle betreiben Erlaubnis (OZG)
OZG-Referenzdatenschema für die Leistung 99089027005005 (77000000007078) "Wettvermittlungsstelle betreiben Erlaubnis"
S05000531 • Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Widerspruch nach VwGO
Ist ein Antragsteller mit einer Entscheidung (einem Verwaltungsakt, Bescheid) einer Behörde inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, kann er gegen diesen Widerspruch bei der Ausgangsbehörde einlegen.
Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
S13000217 • Version 1.3 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (silber)