Antrag auf Approbation - Ärztin oder Arzt (EU/EWR/Schweiz)
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation für Ärzte / Ärztinnen aus EU/EWR/Schweiz
S00000157 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (gold)
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung
S00000230 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (gold)
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung
S00000221 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (gold)
Antrag auf Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG
S12000007 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Antrag auf Ausgabe des Reitkennzeichens / der Reitplakette
Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW)* ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist. Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.
S05000031 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (gold)
Antrag auf Ausgabe / Informationserteilung Feinstaubplakette
Erstantrag / Folgeantrag zur Beantragung einer Feinstaubplakette auf Basis der Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Zur Einfahrt in eine Umweltzone wird für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Feinstaubplakette benötigt. Es gibt je nach Schadstoffklasse unterschiedlich farbige Feinstaubplaketten: rot, gelb und grün. Auch Halterinnen und Halter von Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone eine Feinstaubplakette beantragen. Ausnahmen von den Regelungen zur Feinstaubplakette sind definiert.
S05000022 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
inaktiv
Antrag auf Auskunft - Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis (OZG-RDS)
OZG-Referenzdatenschema für die Leistung "99012087023002 - Baulast Auskunft Abschrift"
Die Baulastenauskunft gibt Auskunft darüber, ob und wenn ja, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.
Die Baulast wird in § 85 BauO NRW 2018 definiert: Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Hierbei kann es sich z.B. um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (z.B. Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern.
Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen.
S05000535 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (gold)
Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
Kommunen führen ein Kataster über Altablagerungen und Altlastenstandorte. Dieses Kataster liefert Informationen zu stillgelegten Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstigen Grundstücke, auf denen in der Vergangenheit Abfälle oder umweltgefährdende Stoffe behandelt, gelagert oder abgelagert wurden, welche zu Boden- und Bauwerksverunreinigungen geführt haben können. Auf Antrag erteilen die untere Bodenschutzbehörden Auskunftsuchenden, Grundstückseigentümern oder deren Bevollmächtigten Auskunft aus dem Kataster.
S05000027 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Antrag auf Auskunft von Umweltinformationen (Bergbau)
S17000530 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
inaktiv
Antrag auf Auskunft zum Beweglichen Denkmal
S17000038 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
Entwurf
Antrag auf Auskunft zum Bodendenkmal
S17000037 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
Entwurf
Antrag auf Auskunft zum Denkmalschutz
Die Auskunft zu den Angaben zum Denkmal gewährt Einblick in die Denkmalliste der zuständigen unteren Denkmalbehörde. Die Denkmalliste enthält Informationen zur Lage, eine Kurzbeschreibung, das Datum des Eintrags in die Denkmalliste sowie die Denkmallistennummer.
S05000171 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (gold)
Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung (bei verfahrensfreien Bauvorhaben)
S17000095 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 28.05.2024
Entwurf
Antrag auf Ausnahmegenehmigung für eine gewerbliche Tätigkeit
S03000061 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
Entwurf
Antrag auf Ausrichtung von Brauchtumsfeuern
Brauchtumsfeuer, wie z.B. das Osterfeuer oder Martinsfeuer, müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.
Die Meldung dient den Kommunen zur Prüfung, ob von dem Feuer eine Gefahr ausgehen könnte. Nach erfolgreicher Anzeige des Feuers, werden durch das zuständige Amt unterschiedliche, weitere Behörden informiert (z.B. Ordnungsamt, Feuerwehr, Polizei).
Die Anmeldung eines Brauchtumsfeuer stellt eine Ausnahme zum generellen Verbot zum Verbrennen im Freien dar. Hierzu muss ein klarer Bezug zum Brauchtum vorliegen. Dies umfasst ebenfalls einen zeitlichen Bezug. Z.B. sind Osterfeuer nur innerhalb der Osterfeiertage erlaubt.
Kommunal können Unterschiede bestehen, wer ein solches Feuer veranstalten darf (z.B. liegt in einzelnen Kommunen ein generelles Verbot für Privathaushalte vor). Örtliche Unterschiede bestehen ebenfalls darin, ob das Feuers für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss.
Brauchtumsfeuer müssen der zuständigen Behörde unter Einhaltung einer Frist vor dem Entzünden formell angezeigt werden.
Antragsformulare für die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers werden durch Kommunen teils nur wenige Wochen vor dem entsprechenden Brauch, z.B. Ostern, online eingestellt.
Für die Antragstellung ist eine volljährige verantwortliche Aufsichtsperson formell anzuzeigen.
Brauchtumsfeuer haben nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel. Es dürfen nur unbehandelte Hölzer, Baum- und Strauchschnitte sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Zu naheliegenden Gebäuden und leicht entzündlichen Stoffen ist der nötige Sicherheitsabstand einzuhalten. Diesen definiert die Kommune. Außerdem muss eine Gefährdung oder erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und Allgemeinheit ausgeschlossen werden.
Verstöße gegen die Verordnung werden mit Bußgeldern geahndet.
S05000059 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (gold)
Antrag auf Ausstellung des Beiblatts zum Schwerbehindertenausweis (FIM-Bundesstammdatenschema)
Das vorliegende Stammdatenschema wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung (99015013012000).
S03000333 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung oder zur sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen
Musterantrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. §§ 7i, 10f, 11b Einkommensteuergesetz (EStG)
S17000029 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
Entwurf
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung von Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
Musterantrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f und § 11a Einkommensteuergesetz (EStG)
S17000025 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
Entwurf
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern
Das Stammdatenschema basiert auf dem Musterantrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §10g Einkommensteuergesetz (EStG)
S17000022 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
Entwurf
Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde
Eine Eheurkunde dient zum Nachweis einer Ehe und wird vom zuständigen Standesamt aus dem Eheregister ausgestellt. Sie kann von den Ehegatten sowie deren Vorfahren und Abkömmlingen beantragt werden. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Eheurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
S00000212 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (gold)