Wirtschaftlich Tätiger - Juristische Person
Mit dieser Rolle wird die juristische Person identifiziert, die bei Abschluss der
zivilen Rechtsgeschäfte in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufmann im Sinne des § 1 HGB bei
Handelsgewerben).
Diese Rolle bezeichnet immer die zivilrechtliche, nach außen am Wirtschaftleben teilnehmende
Person bzw. Personenvereinigung. Sofern dieses Subjekt im jeweiligen verwaltungsrechtlichen
Kontext nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann, kann der Antragsteller im
jeweiligen Verwaltungsverfahren vom Unternehmenträger abweichen. Dies gilt insbesondere
bei Personengesellschaften im Gewerberecht, die i. A. nicht selbst Gewerbetreibende sein
können, sondern deren beteiligte Personen.
G60000164 • Version 2.3 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 29.05.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Wirtschaftlich Tätiger - Juristische Person (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird die juristische Person identifiziert, die bei Abschluss der
zivilen Rechtsgeschäfte in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufmann im Sinne des § 1 HGB bei
Handelsgewerben).
Diese Rolle bezeichnet immer die zivilrechtliche, nach außen am Wirtschaftleben teilnehmende
Person bzw. Personenvereinigung. Sofern dieses Subjekt im jeweiligen verwaltungsrechtlichen
Kontext nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann, kann der Antragsteller im
jeweiligen Verwaltungsverfahren vom Unternehmenträger abweichen. Dies gilt insbesondere
bei Personengesellschaften im Gewerberecht, die i. A. nicht selbst Gewerbetreibende sein
können, sondern deren beteiligte Personen.
G60000154 • Version 3.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 29.05.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Wirtschaftlich Tätiger - Natürliche Person
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die bei Abschluss der
zivilen Rechtsgeschäfte in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufmann im Sinne des § 1 HGB bei
Handelsgewerben).
Diese Rolle bezeichnet immer die zivilrechtliche, nach außen am Wirtschaftleben teilnehmende
Person bzw. Personenvereinigung. Sofern dieses Subjekt im jeweiligen verwaltungsrechtlichen
Kontext nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann, kann der Antragsteller im
jeweiligen Verwaltungsverfahren vom Unternehmenträger abweichen. Dies gilt insbesondere
bei Personengesellschaften im Gewerberecht, die i. A. nicht selbst Gewerbetreibende sein
können, sondern deren beteiligte Personen.
G60000163 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 29.05.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Wirtschaftlich Tätiger - Natürliche Person
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die bei Abschluss der
zivilen Rechtsgeschäfte in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufmann im Sinne des § 1 HGB bei
Handelsgewerben).
Diese Rolle bezeichnet immer die zivilrechtliche, nach außen am Wirtschaftleben teilnehmende
Person bzw. Personenvereinigung. Sofern dieses Subjekt im jeweiligen verwaltungsrechtlichen
Kontext nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann, kann der Antragsteller im
jeweiligen Verwaltungsverfahren vom Unternehmenträger abweichen. Dies gilt insbesondere
bei Personengesellschaften im Gewerberecht, die i. A. nicht selbst Gewerbetreibende sein
können, sondern deren beteiligte Personen.
G60000203 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 29.05.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Wirtschaftlich Tätiger - Natürliche Person (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die bei Abschluss der
zivilen Rechtsgeschäfte in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufmann im Sinne des § 1 HGB bei
Handelsgewerben).
Diese Rolle bezeichnet immer die zivilrechtliche, nach außen am Wirtschaftleben teilnehmende
Person bzw. Personenvereinigung. Sofern dieses Subjekt im jeweiligen verwaltungsrechtlichen
Kontext nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann, kann der Antragsteller im
jeweiligen Verwaltungsverfahren vom Unternehmenträger abweichen. Dies gilt insbesondere
bei Personengesellschaften im Gewerberecht, die i. A. nicht selbst Gewerbetreibende sein
können, sondern deren beteiligte Personen.
G60000145 • Version 2.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 29.05.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Wirtschaftlich Tätiger - Rechtsfähige Personengesellschaft
Mit dieser Rolle wird die rechtsfähige Personengesellschaft identifiziert, die bei Abschluss der
zivilen Rechtsgeschäfte in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufmann im Sinne des § 1 HGB bei
Handelsgewerben).
Diese Rolle bezeichnet immer die zivilrechtliche, nach außen am Wirtschaftleben teilnehmende
Person bzw. Personenvereinigung. Sofern dieses Subjekt im jeweiligen verwaltungsrechtlichen
Kontext nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann, kann der Antragsteller im
jeweiligen Verwaltungsverfahren vom Unternehmenträger abweichen. Dies gilt insbesondere
bei Personengesellschaften im Gewerberecht, die i. A. nicht selbst Gewerbetreibende sein
können, sondern deren beteiligte Personen.
G60000165 • Version 2.3 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 29.05.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Wirtschaftlich Tätiger - Rechtsfähige Personengesellschaft (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird die rechtsfähige Personengesellschaft identifiziert, die bei Abschluss der zivilen Rechtsgeschäfte in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufmann im Sinne des § 1 HGB bei Handelsgewerben).
Diese Rolle bezeichnet immer die zivilrechtliche, nach außen am Wirtschaftsleben teilnehmende Person bzw. Personenvereinigung. Sofern dieses Subjekt im jeweiligen verwaltungsrechtlichen Kontext nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann, kann der Antragsteller im jeweiligen Verwaltungsverfahren vom Unternehmensträger abweichen. Dies gilt insbesondere bei Personengesellschaften im Gewerberecht, die i. A. nicht selbst Gewerbetreibende sein können, sondern deren beteiligte Personen.
G60000155 • Version 2.3 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 29.05.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Wirtschaftlich Tätiger - Sonstige Personenvereinigung
Mit dieser Rolle wird die sonstige Personenvereinigung identifiziert, die bei Abschluss der
zivilen Rechtsgeschäfte in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufmann im Sinne des § 1 HGB bei
Handelsgewerben).
Diese Rolle bezeichnet immer die zivilrechtliche, nach außen am Wirtschaftleben teilnehmende
Person bzw. Personenvereinigung. Sofern dieses Subjekt im jeweiligen verwaltungsrechtlichen
Kontext nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann, kann der Antragsteller im
jeweiligen Verwaltungsverfahren vom Unternehmenträger abweichen. Dies gilt insbesondere
bei Personengesellschaften im Gewerberecht, die i. A. nicht selbst Gewerbetreibende sein
können, sondern deren beteiligte Personen.
G60000167 • Version 2.3 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 29.05.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Wirtschaftlich Tätiger - Sonstige Personenvereinigung (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird die sonstige Personenvereinigung identifiziert, die bei Abschluss der
zivilen Rechtsgeschäfte in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufmann im Sinne des § 1 HGB bei
Handelsgewerben).
Diese Rolle bezeichnet immer die zivilrechtliche, nach außen am Wirtschaftleben teilnehmende
Person bzw. Personenvereinigung. Sofern dieses Subjekt im jeweiligen verwaltungsrechtlichen
Kontext nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann, kann der Antragsteller im
jeweiligen Verwaltungsverfahren vom Unternehmenträger abweichen. Dies gilt insbesondere
bei Personengesellschaften im Gewerberecht, die i. A. nicht selbst Gewerbetreibende sein
können, sondern deren beteiligte Personen.
G60000156 • Version 2.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 29.05.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Wirtschaftlich Tätiger (umfassend, abstrakt)
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die bei Abschluss der
zivilen Rechtsgeschäfte in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufmann im Sinne des § 1 HGB bei
Handelsgewerben).
Diese Rolle bezeichnet immer die zivilrechtliche, nach außen am Wirtschaftleben teilnehmende
Person bzw. Personenvereinigung. Sofern dieses Subjekt im jeweiligen verwaltungsrechtlichen
Kontext nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann, kann der Antragsteller im
jeweiligen Verwaltungsverfahren vom Unternehmenträger abweichen. Dies gilt insbesondere
bei Personengesellschaften im Gewerberecht, die i. A. nicht selbst Gewerbetreibende sein
können, sondern deren beteiligte Personen.
G60000137 • Version 2.4 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 29.05.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Wirtschaftsgebiet des Veranstaltungsangebots
G05003145 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 02.12.2024
in Bearbeitung
Wirtschaftsprüfer/innen und vereidigte Buchprüfer/innen
G03003749 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 28.05.2024
in Bearbeitung
Wochenmarkt(§ 67 GewO)
G03003221 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
in Bearbeitung
Wochentage
Die Wochentage beinhalten die Tage der Woche.
G60000017 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 29.05.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Wochentage Zeitraum
Die Wochentage beinhalten die Tage der Woche.
G17005732 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
in Bearbeitung
Wohnanschrift
Wohnanschrift
G05000261 • Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 28.05.2024
in Bearbeitung
Wohnanschrift Antragsteller:in
Wohnanschrift
G05003979 • Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
in Bearbeitung
Wohnfläche in Quadratmeter (m2) (Verkehrswert)
G05003903 • Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
in Bearbeitung
Wohnhaft bis (Datum)
Angabe des Auszugsdatum
G05000190 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 29.05.2024
in Bearbeitung
Wohnhaft bis (Datum) (Einbürgerung OZG-Ref)
Angabe des Auszugsdatum
G05007597 • Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 02.08.2024
in Bearbeitung