Sachbericht
G05009621 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 10.12.2024
in Bearbeitung
Sachbericht eines Teammitglieds
G05009619 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 10.12.2024
in Bearbeitung
Sachbericht zum Verwendungsnachweis
G05009620 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 10.12.2024
in Bearbeitung
Sachgerechte Entsorgung
G05005765 • Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
in Bearbeitung
Sachkenntnis
G05008373 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 20.06.2025
in Bearbeitung
Sachkundedelegation
G05010415 • Version 2.3 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 12.11.2024
in Bearbeitung
Sachkunde delegiert an andere Person
G05003365 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 10.12.2024
in Bearbeitung
Sachkundenachweis
G03003764 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
in Bearbeitung
Sachkundenachweis
Der Nachweis der Sachkunde nach § 6 Abs. 2 LHundG NRW ist von der Halterin oder dem Halter eines Hundes gegenüber der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen. Zweck dieser Sachkundeprüfung ist es, festzustellen, ob der Mensch in der Lage ist, artgerecht mit bestimmten Hunden umzugehen. Gemeint sind neben großen Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, gefährliche Hunde nach LHundGNRW
G05000349 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 28.05.2024
in Bearbeitung
Sachkundenachweis Bewachungsgewerbe
G05007991 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 07.12.2024
in Bearbeitung
Sachkundenachweis durch die Bescheinigung der Tierärztekammer NRW
Der Nachweis der Sachkunde nach § 6 Abs. 2 LHundG NRW ist von der Halterin oder dem Halter eines Hundes gegenüber der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen. Zweck dieser Sachkundeprüfung ist es, festzustellen, ob der Mensch in der Lage ist, artgerecht mit bestimmten Hunden umzugehen. Gemeint sind neben großen Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, gefährliche Hunde nach LHundGNRW
G05000351 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 28.05.2024
in Bearbeitung
Sachkundenachweis durch die Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten Stelle
Der Nachweis der Sachkunde nach § 6 Abs. 2 LHundG NRW ist von der Halterin oder dem Halter eines Hundes gegenüber der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen. Zweck dieser Sachkundeprüfung ist es, festzustellen, ob der Mensch in der Lage ist, artgerecht mit bestimmten Hunden umzugehen. Gemeint sind neben großen Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, gefährliche Hunde nach LHundGNRW
G05000414 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 28.05.2024
in Bearbeitung
Sachkundenachweis durch die Tätigkeit als Polizeihundeführerin oder Polizeihundeführer
Sachkundenachweis der Hundehalterin oder des Hundehalters durch die Tätigkeit als Polizeihundeführerin oder Polizeihundeführer.
G05000353 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 28.05.2024
in Bearbeitung
Sachkundenachweis durch die Tätigkeit als Tierärztin oder Tierarzt
Sachkundenachweis der Hundehalterin oder des Hundehalters durch die Tätigkeit als Tierärztin oder Tierarzt.
G05000350 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 28.05.2024
in Bearbeitung
Sachkundenachweis durch einen Jagdschein oder einer Jägerprüfung
Sachkundenachweis der Hundehalterin oder des Hundehalters durch den Besitz eines Jagdscheines oder einer bestandenen Jägerprüfung.
G05000352 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 28.05.2024
in Bearbeitung
Sachkundenachweis durch Zuchterlaubnis
Personen, die ein Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen, sind sachkundig.
G05000354 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 28.05.2024
in Bearbeitung
Sachkunde (PL)
G05001639 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.08.2024
in Bearbeitung
Sachkundeprüfung
G05008364 • Version 3.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 02.12.2024
in Bearbeitung
Sachkundeprüfung
G05008538 • Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 02.12.2024
in Bearbeitung
Sachkundeprüfung
G05009857 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 28.05.2024
in Bearbeitung