Gesetzlicher Vertreter
Abfrage, ob es einen gesetzlichen Vertreter oder einen Bevollmächtigen gibt. Wenn ja, werden die Daten zu diesem abgefragt.
G05000136 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 29.05.2024
in Bearbeitung
Gesetzlicher Vertreter
Diese Datenfeldgruppe dient dazu einen gesetzlichen Vertreter zu einer minderjährigen antragstellenden Person mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum zu erfassen.
G05000548 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 28.05.2024
in Bearbeitung
Gesetzlicher Vertreter
Vertretungsmacht nach BGB, HGB, AktG, GmbHG oder StiftBTG
G13000289 • Version 10.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
in Bearbeitung
Gesetzlicher Vertreter / Bevollmächtigter
Abfrage, ob es einen gesetzlichen Vertreter oder einen Bevollmächtigen gibt. Wenn ja, werden die Daten zu diesem abgefragt.
G00001059 • Version 1.8 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 28.05.2024
in Bearbeitung
Gesetzlicher Vertreter / Bevollmächtigter (Antragsteller) (abstrakt)
Diese Gruppe kann z.B. genutzt werden, wenn Antragsteller Anträge aus dem Sozialgesetzbereich stellen. Zunächst wird abgefragt, ob es einen gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigen gibt. Wenn ja, werden die Daten zu diesem abgefragt.
Für die gesetzliche Vertretung von Unternehmen/Organisationen wird keine Betreuungsurkunde benötigt.
G60000141 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 16.06.2025
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Gesetzlicher Vertreter / Bevollmächtigter (Antragsteller, wenig)
Dies ist eine praxisorientierte Variante des Gesetzlichen Vertreters / Bevollmächtigten.
Diese Gruppe kann z.B. genutzt werden, wenn Antragsteller Anträge aus dem Sozialgesetzbereich stellen. Zunächst wird abgefragt, ob es einen gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigen gibt. Wenn ja, werden die Daten zu diesem abgefragt.
Für die gesetzliche Vertretung von Unternehmen/Organisationen wird keine Betreuungsurkunde benötigt.
G00000000220 • Version 1.1.0 •
XDatenfelder 3.0.0 • Geändert am 23.07.2024
fachlich freigegeben (gold)
Gesetzlicher Vertreter / Bevollmächtigter (Antragsteller, wenig)
Dies ist eine praxisorientierte Variante des Gesetzlichen Vertreters / Bevollmächtigten.
Diese Gruppe kann z.B. genutzt werden, wenn Antragsteller Anträge aus dem Sozialgesetzbereich stellen. Zunächst wird abgefragt, ob es einen gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigen gibt. Wenn ja, werden die Daten zu diesem abgefragt.
Für die gesetzliche Vertretung von Unternehmen/Organisationen wird keine Betreuungsurkunde benötigt.
G60000220 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 16.06.2025
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Gesetzlicher Vertreter / Bevollmächtigter (HzL)
Diese Gruppe kann z.B. genutzt werden, wenn Antragsteller Anträge aus dem Sozialgesetzbereich stellen. Zunächst wird abgefragt, ob es einen gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigen gibt. Wenn ja, werden die Daten zu diesem abgefragt.
Für die gesetzliche Vertretung von Unternehmen/Organisationen wird keine Betreuungsurkunde benötigt.
G00002056 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 28.05.2024
in Bearbeitung
Gesetzlicher Vertreter im Sozialgesetzbereich (Antragsteller)
Diese Gruppe kann z.B. genutzt werden, wenn Antragsteller Anträge aus dem Sozialgesetzbereich stellen.
Zunächst wird abgefragt, ob es einen gesetzlichen Vertreter gibt. Wenn ja, werden die Daten zu diesem abgefragt und auch eine Betreuungsurkunde verlangt.
Für die gesetzliche Vertretung von Unternehmen/Organisationen wird keine Betreuungsurkunde benötigt. Die Legitimation ergibt sich aus dem Gesetz.
G60000108 • Version 1.5 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 16.06.2025
BOB
fachlich freigegeben (gold)
gesetzliche:r Vertreter:in
Natürliche Person mit Vertretungsmacht nach BGB, HGB, AktG, GmbHG oder StiftBTG
G17000257 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
in Bearbeitung
Gesetzlicher Vertreter - Juristische Person
Mit dieser Rolle wird der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft, einer sonstigen Personenvereinigung oder natürlichen Person gefasst. Es handelt sich hierbei um Vertreter, deren Vertretungsmacht sich allein aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt und nicht durch ein Rechtsgeschäft erteilt wurde. Hierunter fallen bei natürlichen Personen die Eltern oder der Vormund für minderjährige Kinder und der Betreuer für volljährige Personen. Hierunter fallen bei einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder einer sonstigen Personenvereinigung die Mitglieder des Vertretungsorgans (Organwalter, Organmitglieder, Organträger) wie beispielweise: • ein Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 35 GmbhG • ein Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft gemäß § 78 AktG • ein Mitglied des Vorstands einer Genossenschaft gemäß § 24 GenG oder ein Mitglied des Vorstands eines eingetragenen Vereins gemäß § 26 BGB • ein Liquidator bzw. Abwickler einer Gesellschaft gemäß § 66 GmbHG, § 265 AktG, § 269 AktG, § 146 BGB
G00002057 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 28.05.2024
in Bearbeitung
Gesetzlicher Vertreter - Juristische Person
G05001426 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 29.05.2024
in Bearbeitung
Gesetzlicher Vertreter - Juristische Person
G05007675 • Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 02.08.2024
in Bearbeitung
Gesetzlicher Vertreter - Juristische Person (abstrakt)
Mit dieser Rolle wird der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft, einer sonstigen Personenvereinigung oder natürlichen Person gefasst. Es handelt sich hierbei um Vertreter, deren Vertretungsmacht sich allein aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt und nicht durch ein Rechtsgeschäft erteilt wurde. Hierunter fallen bei natürlichen Personen die Eltern oder der Vormund für minderjährige Kinder und der Betreuer für volljährige Personen. Hierunter fallen bei einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder einer sonstigen Personenvereinigung die Mitglieder des Vertretungsorgans (Organwalter, Organmitglieder, Organträger) wie beispielweise: * ein Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 35 GmbhG * ein Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft gemäß § 78 AktG * ein Mitglied des Vorstands einer Genossenschaft gemäß § 24 GenG oder ein Mitglied des Vorstands eines eingetragenen Vereins gemäß § 26 BGB * ein Liquidator bzw. Abwickler einer Gesellschaft gemäß § 66 GmbHG, § 265 AktG, § 269 AktG, § 146 BGB
G60000109 • Version 4.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 16.06.2025
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Gesetzlicher Vertreter - Juristische Person (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person, einer rechtsfähigen
Personengesellschaft, einer sonstigen Personenvereinigung oder natürlichen Person gefasst.
Es handelt sich hierbei um Vertreter, deren Vertretungsmacht sich allein aus gesetzlichen
Bestimmungen ergibt und nicht durch ein Rechtsgeschäft erteilt wurde.
Hierunter fallen bei natürlichen Personen die Eltern oder der Vormund für minderjährige Kinder
und der Betreuer für volljährige Personen.
Hierunter fallen bei einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder
einer sonstigen Personenvereinigung die Mitglieder des Vertretungsorgans (Organwalter,
Organmitglieder, Organträger) wie beispielweise:
* ein Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 35 GmbhG
* ein Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft gemäß § 78 AktG
* ein Mitglied des Vorstands einer Genossenschaft gemäß § 24 GenG oder
* ein Mitglied des Vorstands eines eingetragenen Vereins gemäß § 26 BGB
* ein Liquidator bzw. Abwickler einer Gesellschaft gemäß § 66 GmbHG, § 265 AktG, § 269
AktG, § 146 BGB
Bei Personengesellschaften müssen ihre gesetzliche Vertreter aus dem Kreis ihrer
Gesellschafter stammen (Prinzip der Selbstorganschaft), wobei aber nicht alle Gesellschafter
gesetzliche Vertreter sein müssen. Letzteres ist beispielsweise immer der Fall für den
Kommanditisten einer KG, aber auch möglich für eine offene Handelsgesellschaft.
Sofern bei einer Personengesellschaft sowohl ihre gesetzlichen Vertreter als auch ihre
Gesellschafter angegeben werden, treten einige davon entsprechend in doppelter Rolle auf.
Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften nach deutschem Recht müssen die
gesetzlichen Vertreter natürliche Personen sein. Dies gilt aber nicht allgemein für
juristische Personen, beispielsweise nicht für den eingetragenen Verein oder bestimmte
Kapitalgesellschaften nach ausländischem Recht, und auch nicht für Personengesellschaften,
deren gesetzliche Vertreter im Allgemeinen auch juristische Personen (z. B. die Verwaltungs-
GmbH in einer GmbH & Co KG) oder andere rechtsfähige Personengesellschaften sein
können.
Bei gesetzlichen Vertretern, die keine natürliche Personen sind, werden in
Verwaltungsverfahren häufig auch Angaben zu deren gesetzlichen Vertretern (natürliche
Personen) benötigt.
Explizit nicht unter diese Rolle fallen die "rechtsgeschäftlichen Vertreter",
die Bevollmächtigte sind (Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte). Die
rechtsgeschäftlichen Vertreter eines wirtschaftlich Tätigen werden aktuell im
Kerndatenmodell nicht berücksichtigt.
G60000150 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 16.06.2025
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Gesetzlicher Vertreter juristische Person (mit Daten Aufenthaltsgenehmigung)
G05001798 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
in Bearbeitung
Gesetzlicher Vertreter - Juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft
Juristische Person mit Vertretungsmacht nach BGB, HGB, AktG, GmbHG oder StiftBTG
G13001261 • Version 1.9 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.04.2025
in Bearbeitung
Gesetzlicher Vertreter - Juristische Person (wenig)
Mit dieser Rolle wird der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft, einer sonstigen Personenvereinigung oder natürlichen Person gefasst. Es handelt sich hierbei um Vertreter, deren Vertretungsmacht sich allein aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt und nicht durch ein Rechtsgeschäft erteilt wurde. Hierunter fallen bei natürlichen Personen die Eltern oder der Vormund für minderjährige Kinder und der Betreuer für volljährige Personen. Hierunter fallen bei einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder einer sonstigen Personenvereinigung die Mitglieder des Vertretungsorgans (Organwalter, Organmitglieder, Organträger) wie beispielweise: * ein Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 35 GmbhG * ein Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft gemäß § 78 AktG * ein Mitglied des Vorstands einer Genossenschaft gemäß § 24 GenG oder ein Mitglied des Vorstands eines eingetragenen Vereins gemäß § 26 BGB * ein Liquidator bzw. Abwickler einer Gesellschaft gemäß § 66 GmbHG, § 265 AktG, § 269 AktG, § 146 BGB
G00000000223 • Version 1.1.0 •
XDatenfelder 3.0.0 • Geändert am 23.07.2024
fachlich freigegeben (gold)
Gesetzlicher Vertreter - Juristische Person (wenig)
Mit dieser Rolle wird der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft, einer sonstigen Personenvereinigung oder natürlichen Person gefasst. Es handelt sich hierbei um Vertreter, deren Vertretungsmacht sich allein aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt und nicht durch ein Rechtsgeschäft erteilt wurde. Hierunter fallen bei natürlichen Personen die Eltern oder der Vormund für minderjährige Kinder und der Betreuer für volljährige Personen. Hierunter fallen bei einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder einer sonstigen Personenvereinigung die Mitglieder des Vertretungsorgans (Organwalter, Organmitglieder, Organträger) wie beispielweise: * ein Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 35 GmbhG * ein Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft gemäß § 78 AktG * ein Mitglied des Vorstands einer Genossenschaft gemäß § 24 GenG oder ein Mitglied des Vorstands eines eingetragenen Vereins gemäß § 26 BGB * ein Liquidator bzw. Abwickler einer Gesellschaft gemäß § 66 GmbHG, § 265 AktG, § 269 AktG, § 146 BGB
G60000223 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 16.06.2025
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Gesetzlicher Vertreter - Juristische Person (wenig, ohne Kommunikation)
Mit dieser Rolle wird der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft, einer sonstigen Personenvereinigung oder natürlichen Person gefasst. Es handelt sich hierbei um Vertreter, deren Vertretungsmacht sich allein aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt und nicht durch ein Rechtsgeschäft erteilt wurde. Hierunter fallen bei natürlichen Personen die Eltern oder der Vormund für minderjährige Kinder und der Betreuer für volljährige Personen. Hierunter fallen bei einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder einer sonstigen Personenvereinigung die Mitglieder des Vertretungsorgans (Organwalter, Organmitglieder, Organträger) wie beispielweise: * ein Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 35 GmbhG * ein Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft gemäß § 78 AktG * ein Mitglied des Vorstands einer Genossenschaft gemäß § 24 GenG oder ein Mitglied des Vorstands eines eingetragenen Vereins gemäß § 26 BGB * ein Liquidator bzw. Abwickler einer Gesellschaft gemäß § 66 GmbHG, § 265 AktG, § 269 AktG, § 146 BGB
G60000231 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 16.06.2025
BOB
fachlich freigegeben (gold)