Geldwäscheprävention - Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme (OZG)
OZG-Referenzdatenschema zu der Leistung 99089148261000 "Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme"
S05000113 • Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Geldwäscheprävention - Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht im Glückspielsektor (OZG)
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99089148261001 "Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme im Glücksspielsektor"
S05001123 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Geldwäscheprävention - Bestellung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten Entgegennahme (OZG)
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99089151261000 "Bestellung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten Entgegennahme"
S05001133 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Geldwäscheprävention - Dokumentation der Risikoanalyse der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung im Glückspielsektor Befreiung (OZG)
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99089165010001 "Dokumentation der Risikoanalyse der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Befreiung im Glücksspielsektor"
S05001121 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Geldwäscheprävention - Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Anzeige über die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen im Glückspielsektor (OZG)
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99089051169003 "Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Anzeige über die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen im Glückspielsektor"
S05001116 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Geldwäscheprävention - Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Anzeige über die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen (OZG)
Als Verpflichtete:r nach dem Geldwäschegesetz (GwG) haben Sie angemessene geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen zu schaffen, um Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch geeignete Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zu steuern und zu mindern.
Die Durchführung interner Sicherungsmaßnahmen können Sie im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen auch an einen Dritten übertragen. Sie müssen die beabsichtigte Auslagerung jedoch vorher der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen.
Das GwG enthält Regelbeispiele für die zu schaffenden Sicherungsmaßnahmen (§ 6 Absatz 2 GwG). Diese Auflistung ist nicht abschließend. Weitere interne Sicherungsmaßnahmen können im Einzelfall erforderlich sein.
Die internen Sicherungsmaßnahmen bedürfen weiterhin der Genehmigung des für die Geldwäscheprävention zuständigen Mitgliedes der Leitungsebene in ihrem Unternehmen.
Als Verpflichtete:r dürfen Sie die internen Sicherungsmaßnahmen im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen durch eine:n (externe:n) Dritte:n durchführen lassen, wenn Sie dies vorher der Aufsichtsbehörde angezeigt haben. Die Aufsichtsbehörde kann die Übertragung untersagen, wenn • der Dritte nicht die Gewähr dafür bietet, dass die Sicherungsmaßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden. • die Steuerungsmöglichkeiten der Verpflichteten beeinträchtigt werden oder • die Aufsicht durch die Aufsichtsbehörde beeinträchtigt wird.
Für Sie als Verpflichtete:r bedeutet dies, dass Sie in ihrer Anzeige darlegen müssen, dass die Voraussetzungen für eine Untersagung der Übertragung nicht vorliegen.
Sie müssen ferner in der Anzeige angeben, welche internen Sicherungsmaßnahmen Gegenstand der Auslagerung sind.
Die Anzeige ist vom Verpflichteten selbst oder ggf. von dem/der bestellten Geldwäschebeauftragten vorzunehmen.
Wichtiger Hinweis:
Die Verantwortung für die Erfüllung der internen Sicherungsmaßnahmen bleibt bei den Verpflichteten. Erfüllt der Dritte die vertraglich übertragenen Pflichten z. B. nicht ordnungsgemäß, so bleiben Sie für die Nichteinhaltung der internen Sicherungsmaßnahmen weiterhin verantwortlich.
S05000102 • Version 2.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Geldwäscheprävention - Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse (OZG)
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99089165010000 "Dokumentation der Risikoanalyse der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Befreiung"
S05001137 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Geldwäscheprävention - Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Befreiung von der Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten im Glückspielsektor zu beantragen (OZG)
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99089051010003 "Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Befreiung von der Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten im Glückspielsektor zu beantragen"
S05001118 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Geldwäscheprävention - Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Befreiung von der Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen (OZG)
Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, auf Antrag befreien lassen. Es muss sichergestellt sein, dass auch ohne Geldwäschebeauftragten, alle im GwG genannten Verpflichtungen eingehalten werden
Dazu zählt, dass Sie als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz nachweisen, dass:
- gerade auch bei arbeitsteiliger Struktur alle relevanten Bereiche Ihres Unternehmens mit den notwendigen Informationen zur Geldwäscheprävention versorgt werden und kein Informationsverlust zu befürchten ist
- nach risikobasierter Bewertung anderweitige Vorkehrungen getroffen werden, um Geschäftsbeziehungen und Transaktionen zu verhindern, die mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängen.
Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
S05000103 • Version 2.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Änderung (OZG)
OZG-Referenzdatenschemata zu der Leistung "Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Änderung"
LeiKa ID: 99055031011000
S05001010 • Version 2.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Genehmigung einer Ausnahme von einer verbotenen Nutzung des Luftraums Erteilung
S05000237 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Genehmigungsfreistellungsverfahren Erteilung§ 63 BauO NRW 2018
77000000005668 Genehmigungsfreistellungsverfahren Erteilung
S05000084 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (gold)
Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur"
S03000053 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
Entwurf
Genehmigung zur Errichtung temporärer Luftfahrthindernisse Erteilung
S05000255 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Gentechnische Anlagen
99045001006000 Gentechnische Anlagen - OZG-Referenzdatenschema
S05000192 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
inaktiv
Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Anerkennung (FIM)
Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden. Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle durchgeführt. Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll die Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in der Lage sein, personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für behinderte Menschen durchzuführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“.
S05000864 • Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
Entwurf
Gestattung eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes
OZG-Referenzdatenschema
S05000096 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Gewerbe Abmeldung
99050012070000 Gewerbe Anmeldung - OZG-Referenzdatenschema
S05000191 • Version 2.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Gewerbe Abmeldung (FIM)
FIM-Stammdatenschema zu der Leistung 99050012070000 "Gewerbe Abmeldung"
S05000366 • Version 2.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
Entwurf
Gewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung
S03000236 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
Entwurf