Erfüllungserklärung Gebäudeenergiegesetz Änderung, Erweiterung oder Ausbau Bestandsgebäude
Die Erfüllungserklärung dient als Nachweis des Bauherrn oder Eigentümers eines beheizten oder gekühlten Gebäudes, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt sind. Die Erfüllungserklärung ist bei Änderung, Erweiterung oder Ausbau von bestehenden Gebäuden einzureichen.
S13000148 • Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 06.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erklärung zur Berechnung der Wasserentnahme
S17000303 • Version 2.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (gold)
Erklärung zur Zweitwohnungssteuer inkl. Nachweise (OZG-Referenzdatenschema)
In diesem Antrag können folgende Leistungen beantragt werden: Zweitwohnungssteuer Festsetzung.
S05000503 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (gold)
Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler Erteilung (OZG)
Erlaubniserteilung als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler. Berechtigung, Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entgeltliche Finanzierungshilfen zu vermitteln und zu solchen zu beraten. Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Die zuständige Behörde für die Erlaubniserteilung richtet sich nach dem Bundesland.
S05001162 • Version 3.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
inaktiv
Erlaubnis eines Gaststättengewerbes
Wenn Sie in Ihrem Betrieb gewerblich alkoholische Getränke zum Verzehr and Ort und Stelle ausschenken möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis.
Der Ausschank von alkoholfreien Getränken, unentgeltlicher Kostproben sowie der Betrieb von Kantinen sind erlaubnisfrei.
Eine Gaststättenerlaubnis wird immer für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Schankbetrieb, Diskothek, Speisewirtschaft etc.) und für bestimmte Räumlichkeiten erteilt.
Wenn Sie Ihren Gastronomiebetrieb zeitlich befristet oder zu einem bestimmten Anlass betreiben möchten (z.B. bei Stadtfesten, Schützenfesten, Kirmes und Musikveranstaltungen), benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis, die Sie unter erleichterten Bedingungen erlangen können. Hierfür müssen Sie einen „Antrag auf Gestattung“ stellen.
Falls Sie die Gaststätte von einer anderen Person übernehmen wollen, können Sie – um einen nahtlosen Weiterbetrieb zu ermöglichen – unter erleichterten Bedingungen eine vorläufige Erlaubnis beantragen. Diese vorläufige Erlaubnis wird im Regelfall für höchstens drei Monate erteilt und später durch eine endgültige Erlaubnis ersetzt. Aus wichtigem Grund kann die Geltungsdauer der vorläufigen Erlaubnis aber ausnahmsweise verlängert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn nicht innerhalb der Dreimonatsfrist eine endgültige Erlaubnis erteilt wird.
S05000097 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis Erdaufschluss
S17000148 • Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
Entwurf
Erlaubnis für den Betrieb eines Totalisators (OZG)
OZG-Referenzdatenschema für die Leistung 99089049001000 "Erlaubnis für den Betrieb eines Totalisators"
S05000563 • Version 2.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis für den Betrieb von Fahrzeugteilen (OZG)
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung Fahrzeuge und Fahrzeugteile - Erlaubnis für den Betrieb von Fahrzeugteilen (LeiKa: 99036006005000)
S05000632 • Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr/Gemeinschaftslizenz zusätzliche Ausfertigung (OZG)
OZG-Referenzdatenschemata zu der Leistung "Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr/Gemeinschaftslizenz zusätzliche Ausfertigung 99055031065000"
S05001012 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis für die erlaubnisbedürftige Nutzung eines Luftraums Erteilung
S05000238 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99050091001000 "Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung"
S05000587 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
inaktiv
Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung (OZG)
Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Zuständig: je nach Bundesland Industrie- und Handelskammer, Gewerbebehörden oder Landkreise / kreisfreie Städte.
S05001198 • Version 3.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
inaktiv
Erlaubnis für geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (OZG)
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99015020016000 "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Anerkennung"
S05000780 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99050109001000 "Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung"
S05000586 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
inaktiv
Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung (OZG)
Wenn Sie gewerbsmäßig als Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden.
Zuständigkeit: durch Bundesland bestimmte Behörde.
S05001205 • Version 3.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
inaktiv
Erlaubnis für Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer Erlaubnis
S17000123 • Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
Entwurf
Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe nach § 12 ProstSchG
99050122096001 Prostitutionstätigkeit Betrieb Erlaubnis
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Erlaubnisfrei sind lediglich Vorführungen, – auch sexueller Natur – die ausschließlich darstellerischen Charakter haben. Die Erlaubnis für das Betreiben einer Prostitutionsstätte wird zugleich für ein bestimmtes Betriebskonzept und für bestimmte bauliche Einrichtungen, Anlagen und darin befindliche Räume erteilt. Die Erlaubnis kann befristet werden, wobei sie auf Ihren Antrag hin verlängert wird, wenn die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.
S05000110 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnis für Versicherungsberater Erteilung
Selbstständige Versicherungsberater, die gewerbsmäßig arbeiten, brauchen eine Erlaubnis. Neben der Erlaubnis ist auch eine Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig. Erlaubnisinhaber kann sowohl eine juristische sowie natürliche Person sein. Die Erlaubnis sowie die Eintragung in das Vermittlerregister sind kostenpflichtig.
- Zuständig: Industrie- und Handelskammer
S05000348 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 15.04.2025
inaktiv
Erlaubnis für Versicherungsberater Erteilung (OZG)
Selbstständige Versicherungsberater, die gewerbsmäßig arbeiten, brauchen eine Erlaubnis. Neben der Erlaubnis ist auch eine Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig. Erlaubnisinhaber kann sowohl eine juristische sowie natürliche Person sein. Die Erlaubnis sowie die Eintragung in das Vermittlerregister sind kostenpflichtig. Zuständigkeit: Industrie- und Handelskammer.
S05001210 • Version 3.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
inaktiv
Erlaubnis für Versicherungsvermittler Befreiung (OZG)
Erlaubnis als Versicherungsvermittler Befreiung.
Beantragung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht (vormals: Erlaubnisbefreiung) für Versicherungsvermittler.
Gewerbetreibende, die Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Erlaubnispflicht ausnehmen lassen.
Das Risiko, das produktakzessorische Versicherungsvermittler versichern, muss sich direkt aus der Ware oder Dienstleistung ergeben.
Antragsteller auf Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler können natürliche oder juristische Personen sein.
Zusätzlich bei Aufnahme der Tätigkeit auch Antrag auf Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig.
Ausnahme von der Erlaubnispflicht bundesweit unbefristet gültig.
Zuständigkeit: Industrie- und Handelskammer (IHK).
S05001216 • Version 3.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 05.06.2025
inaktiv