Vorzeitiger Betriebsbeginn Zulassung (OZG)
Sie möchten den Betrieb eines Gaststättengewerbes aufnehmen, können die vorherige Anzeigenfrist von 4 Wochen aber nicht einhalten? Die zuständige Behörde kann einen früheren Beginn zulassen, wenn Ihnen die Einhaltung nicht zumutbar ist.
D05000488 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
vsdvsdv
vdsvdsvds
D03000000008 •
Version 1.0.0 •
XDatenfelder 3.0.0 •
Geändert am 15.01.2025
fachlich freigegeben (gold)
Warnmitteilung Bundesärzteordnung
Warnmitteilung der jeweils zuständigen Stelle an andere zuständige Behörden der anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz:
1. über Widerruf, Rücknahme oder Ruhen der Approbation oder der Erlaubnis, die sofort vollziehbar oder unanfechtbar sind,
2. die sofort vollziehbare oder unanfechtbare Einschränkung der Ausübung des ärztlichen Berufs,
3. den Verzicht auf die Approbation oder die Erlaubnis,
4. das Verbot der Ausübung des ärztlichen Berufs durch unanfechtbare gerichtliche Entscheidung oder
5. das vorläufige Berufsverbot durch gerichtliche Entscheidung.
D00000504 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 02.09.2024
Entwurf
WasEG Folgeerklärung
Die Entgeltpflichtigen haben der zuständigen Behörde bis zum 1. März eines jeden Jahres unaufgefordert eine Erklärung über die entnommene Wassermenge des Vorjahres, die Art der Verwendung und die zum Nachweis dieser Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
D05000674 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 14.11.2024
Entwurf
WasEG Stammdatenmeldungen
Eine Wassergewinnungsanlage ist eine Betriebseinheit zur Entnahme von Wasser. Sie besteht aus einem / einer oder mehreren Brunnen, Quellen oder anderen Wasserfassungen. Eine Wassergewinnungsanlage umfasst aber nur dann mehrere Entnahmestellen, sofern das Wasser aus demselben Gewässer (Grundwasser oder Oberflächenwasser) stammt und in ein gemeinsames Rohrnetz zusammengeführt wird, wie z. B. bei Brunnengalerien.
D05000267 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 14.11.2024
Entwurf
Wasserbuch Bereitstellung
Mithilfe eines Antrags kann jede Person die Einsicht in das Wasserbuch bzw. Auskünfte aus dem Wasserbuch möglich sein und wird durch die Bundesländer durchgeführt. Hierbei müssen unter anderem die Gewässerart und eine Beschreibung der Informationen zur Auskunft aus dem Wasserbuch angeben werden.
D00000531 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 02.09.2024
Entwurf
Wasserbuch Bereitstellung
Einsicht in das Wasserbuch
D17000192 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 16.04.2024
Entwurf
Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen
Sie betreiben als juristische Person ein Gewerbe und haben eine andere Person zur Vertretung bestimmt? Das müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen.
D05000491 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
wedffwe
fewfwe
D03000000005 •
Version 1.0.0 •
XDatenfelder 3.0.0 •
Geändert am 17.12.2024
fachlich freigegeben (silber)
weffwefew
efwfewfew
D03000000026 •
Version 1.0.0 •
XDatenfelder 3.0.0 •
Geändert am 23.01.2025
fachlich freigegeben (gold)
Weinbestandsmeldung Händler
Alle natürlichen oder juristischen Personen oder Zusammenschlüsse, die Most, Wein oder Schaumwein im Besitz haben, sind jährlich zum 31. Juli auskunftspflichtig bezüglich ihrer Bestände.
D06000003 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 23.10.2024
Entwurf
Weißkopfseeadler
Weißkopfseeadler
D12000000008 •
Version 1.0.0 •
XDatenfelder 3.0.0 •
Geändert am 12.12.2024
methodisch freigegeben
Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern Überprüfung
Nach Aufforderung durch die Aufsichtsbehörde müssen Sie als Immobilienmakler und/oder Wohnimmobilienverwalter eine Erklärung und gegebenenfalls Nachweise über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht einreichen.
- Weiterbildungspflicht von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern Überprüfung
- Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen sich je Dreijahreszeitraum 20 Zeitstunden weiterbilden und Nachweise hierüber aufbewahren
- Wenn sowohl die Erlaubnis als Immobilienmakler als auch die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter vorliegt, beträgt die Weiterbildungsverpflichtung jeweils 20 Zeitstunden je Dreijahreszeitraum
- Nach Aufforderung durch die Aufsichtsbehörde müssen die Gewerbetreibenden eine Erklärung dazu, ob und wie sie die Weiterbildungspflicht erfüllt haben, an die Aufsichtsbehörde übermitteln
- Auf Anordnung der Aufsichtsbehörde müssen sie außerdem entsprechende Nachweise übermitteln
D05000984 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 12.11.2024
Entwurf
Weiterleistungsantrag Wohngeld Lastenzuschuss
D00000328 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 16.04.2024
fachlich freigegeben (gold)
Weiterleistungsantrag Wohngeld Mietzuschuss
Weiterleistungsanträge für Wohngeld in Form eines Mietzuschusses
D00000196 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 16.04.2024
fachlich freigegeben (gold)
Wertstoff Entsorgung
Korrekte und ordnungsgemäße Abfallentsorgung schützt die Umwelt. Die jeweils zuständigen Behörden geben Informationen zur Entsorgung, Vermeidung und Verwertung von Abfällen, zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren, zur Anzeige von Abfallsammlungen, zur Verbringung von Abfällen und den entsprechenden Gebühren. Dies betrifft zum Beispiel Altpapier, Bioabfall, Gartenabfall, Gewerbemüll, Hausmüll, Problemstoffe, Sperrmüll, Altbatterien, Elektroschrott, Verkaufsverpackungen und Wertstoffe.
D05000152 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 19.11.2024
Entwurf
Wettvermittlungsstelle betreiben Änderung
Der Betrieb einer Wettvermittlungsstelle bedarf der behördlichen Erlaubnis nach dem Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag. Diese Erlaubnis kann nur von einem nach dem Glücksspielstaatsvertrag konzessionierten Veranstalter beantragt und nur diesem erteilt werden. Daher richtet sich diese Dienstleistung auch ausschließlich an diese. Sollten Sie sich für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle interessieren, wenden Sie sich bitte an einen konzessionierten Veranstalter. Anträge auf die Genehmigung einer Wettvermittlungsstelle, die nicht von einem konzessionierten Veranstalter gestellt werden, sind gebührenpflichtig als unzulässig abzulehnen.
D05000432 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Wettvermittlungsstelle betreiben Erlaubnis
Wenn Sie eine Wettvermittlungsstelle betreiben wollen, benötigen Sie eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Sie muss vom Sportwettveranstalter beantragt werden.
D05000440 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
wfwefewfew
fewfew
D03000000010 •
Version 1.0.0 •
XDatenfelder 3.0.0 •
Geändert am 15.01.2025
fachlich freigegeben (gold)
Widerruf der Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (FIM-Bundesstammdatenschema)
Wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eingewilligt wurde, kann diese widerrufen werden.
D03000568 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf