Verleihungsbescheid Rechtsfähigkeit wirtschaftlicher Verein Verleihung
Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat.
D16000411 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Verleihungsurkunde
D03000352 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Vermittlerregister – Änderung und Löschung
Ihre Daten im Vermittlerregister müssen Sie immer aktuell halten. Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Änderungsmitteilungen ist bei
Versicherungsvermittlern mit Erlaubnis und Versicherungsberatern sowie
produktakzessorischen Versicherungsvermittlern nach § 34d Abs. 6 GewO
die Registerbehörde (Industrie- und Handelskammern), bei
Versicherungsvermittlern nach § 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 GewO
(gebundene Versicherungsvermittler) das Versicherungsunternehmen, bei
Finanzanlagenvermittlern, Honorar-Finanzanlagenberatern sowie
Immobiliardarlehensvermittlern die Erlaubnisbehörde. Diese leiten die
Änderungen unverzüglich an die Registerbehörde weiter.
Folgende Änderungen sind anzuzeigen:
- Änderung Ihres Namens bzw. der Firma bzw. der betrieblichen
Anschrift, z. B. bei Umfirmierung oder Umzug
- Änderung der Geschäftsführung bzw. des Vorstands, z. B.
Eintragung neuer gesetzlicher Vertreter, Namensänderung der
gesetzlichen Vertreter, Löschung gesetzlicher Vertreter
- Eintragung oder Löschung einer Personenhandelsgesellschaft
- Neueintragung, Namensänderung oder Löschung bei
eintragungspflichtigen Angestellten,
- Bei Versicherungsvermittlern Änderung der Tätigkeit
- Bei Versicherungsberater, Versicherungsvermittler,
Immobiliardarlehensvermittler: Änderung einer registrierten
Niederlassung in einem EU-/EWR-Staat oder der gesetzlichen
Vertreter der Niederlassung, Meldung weiterer EU-/EWR-Staaten,
Löschung von EU-/EWR-Staaten
- Bei produktakzessorischen Versicherungsvermittlern: Änderung
des/der auftraggebenden Versicherungsunternehmen/
Versicherungsvermittlers mit Erlaubnis
- Bei Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberater:
Änderung der Produktkategorie
- Bei Immobiliardarlehensvermittlern und Honorar-
Immobiliardarlehensberatern: Umstellung von der
Immobiliardarlehensvermittlung zur Honorar-
Immobiliardarlehensvermittlung und umgekehrt
- Sonstige Änderungen, z. B. Wechsel des
Versicherungsunternehmens für die Berufshaftpflichtversicherung
bzw. gleichwertige Garantie, Ausscheiden einer
vertretungsberechtigten, sachkundigen Person, Aufgabe der
Tätigkeit
Das Vermittlerregister ist – bis auf das Geburtsdatum und das
haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen – online öffentlich
einsehbar. Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit, vor
allem Anlegern und Versicherungsunternehmen sowie Darlehensnehmern
und Darlehensgebern, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs
der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Die
Recherche nach einem Eintragungspflichtigen kann unter Angabe des
Namens oder der Registernummer von jedem vorgenommen werden.
Sind Sie gebundener Versicherungsvermittler, nimmt das
haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen die Eintragung und
Änderungen für Sie auf Ihre Veranlassung hin vor. Wenden Sie sich
insofern bei Änderungen bitte direkt an Ihr Versicherungsunternehmen. Im
Zweifel hilft die IHK als örtlich zuständige Registerbehörde weiter.
D05000979 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 12.11.2024
Entwurf
Vermittlerregister Eintragung als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater
- Selbstständig tätige Finanzanlagenvermittler und Honorar-
Finanzanlagenberater müssen sich im Vermittlerregister
eintragen lassen.
- Der Eintrag ins Vermittlerregister wird bei der örtlich
zuständigen Registerstelle beantragt.
- Das Register führen die Industrie- und Handelskammern
(IHK).
- Erlaubnis und Eintragung in das Register können in der
Regel zusammen beantragt werden
- Sie erhalten nach Registereintragung eine Bestätigung über
die Eintragung und eine Registrierungsnummer.
- Das Vermittlerregister ist online öffentlich einsehbar unter:
www.vermittlerregister.info.
D05000982 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 12.11.2024
Entwurf
Vermittlerregister Eintragung als Immobiliardarlehensvermittler
Immobiliardarlehensvermittler müssen sich im Vermittlerregister
eintragen lassen.
- Der Eintrag ins Vermittlerregister wird bei der örtlich
zuständigen Registerstelle beantragt.
- Das Register führen die Industrie- und Handelskammern
(IHK).
- Erlaubnis und Eintragung in das Register können in der Regel zusammen beantragt werden.
- Sie erhalten nach Registereintragung eine Bestätigung über
die Eintragung und eine Registrierungsnummer.
- Das Vermittlerregister ist online öffentlich einsehbar unter:
www.vermittlerregister.info.
D05000983 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 12.11.2024
Entwurf
Vermittlerregister Eintragung als Versicherungsvermittler oder -berater
Selbstständig tätige Versicherungsvermittler und
Versicherungsberater müssen sich im Vermittlerregister
eintragen lassen.
- Der Eintrag ins Vermittlerregister wird bei der örtlich
zuständigen Registerstelle beantragt.
- Das Register führen die Industrie- und Handelskammern
(IHK).
- Erlaubnis bzw. Ausnahme von der Erlaubnispflicht und
Eintragung in das Register können in der Regel zusammen
beantragt werden
- Sie erhalten nach Registereintragung eine Bestätigung über
die Eintragung und eine Registrierungsnummer.
- Das Vermittlerregister ist online öffentlich einsehbar unter:
www.vermittlerregister.info
D05000977 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 12.11.2024
Entwurf
Vermittlerregister Löschung
Als Versicherungsvermittler bzw. -berater, Finanzanlagenvermitter bzw. Honorar-Finanzanlagenberater sowie als Immobiliardarlehensvermittler
bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater, können Sie ihre Daten aus dem Vermittlerregister löschen lassen, sofern Sie nicht mehr im Rahmen der
erteilten Erlaubnis oder Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Seite 2 von 4 Versicherungsvermittler tätig sind. Der Antrag auf Löschung Ihrer
Registerdaten muss der zuständigen Registerbehörde mitgeteilt werden.
- Selbstständig tätige Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler und HonorarFinanzanlagenberater sowie Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater sind in einem Vermittlerregister eingetragen.
- Das Vermittlerregister ist online öffentlich einsehbar (www.vermittlerregister.info)
- Den Antrag auf Löschung Ihrer Registerdaten müssen Sie bei der zuständigen Registerbehörde (IHK) stellen.
D05000973 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 12.11.2024
Entwurf
Vermittlungsbudget Bewilligung SGB II
Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Sie sich Ihre Ausgaben (zum Beispiel Fahrtkosten und Kosten für Zeugnisse) erstatten lassen. Dies gilt auch für Ausgaben, die Ihnen innerhalb der ersten 6 Monate nach Arbeitsaufnahme entstehen.
D05000273 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.11.2024
Entwurf
Vermögensnachweise (Aufenthalt)
Nachweis zum Vermögen, zum Beispiel Sparbuch mit Sperrvermerk zugunsten der Ausländerbehörde, Sperrkonto oder Bankbürgschaft. Nicht geeignet sind Bankguthaben (zum Beispiel Kontoauszüge), da Aussagekraft und Verfügbarkeit nicht gesichert sind.
D00000263 •
Version 0.2 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Veröffentlichung im SR Test-Dokumentsteckbrief
Veröffentlichung im SR Test-Dokumentsteckbrief
D12000000158 •
Version 1.0.0 •
XDatenfelder 3.0.0 •
Geändert am 07.08.2024
fachlich freigegeben (gold)
Verpflichtungserklärung (Aufenthaltserlaubnis)
In den Fällen, in denen die eingeladene Person nicht in der Lage ist, einen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, kann eine verpflichtungsgebende Person sich bereit erklären, für alle aufgrund des Aufenthaltes der ausländischen Person in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen.
D00000125 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Verpflichtungserklärung zur Übernahme einer Baulast
schriftliche Erklärung von Eigentümern eines Grundstücks gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, dass sie öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (Baulasten)
D17000072 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 16.04.2024
Entwurf
Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel - Erlaubnis
Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneien ist erlaubnispflichtig. Für jede öffentliche Apotheke, über die apothekenpflichtige Arzneimittel versendet werden sollen, ist eine eigene Versandhandelserlaubnis zu beantragen.
Die Versandhandelstätigkeit darf erst nach erteilter Erlaubnis aufgenommen werden.
D05000342 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Versicherung an Eides statt (Fahrerqualifizierungsnachweis)
Der Fahrer hat auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde, die den neuen Fahrerqualifizierungsnachweis ausstellt, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, dass und aus welchen Gründen der Fahrerqualifizierungsnachweis nicht zurückgegeben werden kann.
D00000425 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.08.2024
Entwurf
Versicherungsvermittler Erlaubnis Erteilung
Erlaubnis als Versicherungsvermittler Erteilung. Beantragung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als gewerbsmäßiger Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler). Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Zusätzlich bei Aufnahme der Tätigkeit auch Antrag auf Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig. Erlaubnis wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt: Zuverlässigkeit, geordnete Vermögens-verhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Garantie, Sachkunde. Erlaubnis bundesweit unbefristet gültig. Zuständigkeit: Industrie- und Handelskammer (IHK)
D05000959 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 12.11.2024
Entwurf
Versteigerergewerbe Bestellung Vereidigung
Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die Bestellung kann für bestimmte Arten von Versteigerungen erfolgen, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Die nach Satz 1 öffentlich bestellten Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen werden.
D05000453 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Versteigerergewerbe Erlaubnis
Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
D05000452 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Versteigerung - Antrag Fristverkürzung Genehmigung
Wenn Sie eine Versteigerung durchführen möchten, müssen Sie dies den zuständigen Stellen anzeigen. Die Anzeige ist zum einen bei der zuständigen Behörde, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll und zum anderen bei der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll, zu erstatten. Ausnahmsweise können Sie eine Fristverkürzung beziehungsweise die Zulassung einer Ausnahme beantragen.
D05000461 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Verträge der Wasserwirtschaft Änderung
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen müssen Sie Konzessions-, Demarkations-, Gebietsschutz- und Verbundverträge der Wasserwirtschaft, deren Änderungen und Ergänzungen sowie deren Beendigung oder Aufhebungen bei der zuständigen Kartellbehörde anmelden. Die Anmeldepflicht gilt auch für Änderungen; d.h. wenn Ihr Konzessions-, Demarkations-, Gebietsschutz- oder Verbundvertrag der Wasserwirtschaft nachträglich geändert wurde, müssen Sie dies der zuständigen Kartellbehörde ebenfalls anmelden. Anmeldepflichtig sind Sie als Vertragspartei. Vertragspartei sind die an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen (Wasserversorgungsunternehmen oder Kommune) über ihre jeweiligen vertretungsberechtigten Organe bzw. die Gebietskörperschaften über den jeweiligen Bürgermeister/Gemeindevorsteher.
D05000809 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Verträge der Wasserwirtschaft - Anmeldung
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen müssen Sie Konzessions-, Demarkations-, Gebietsschutz-und Verbundverträge der Wasserwirtschaft, deren Änderungen und Ergänzungen sowie deren Beendigung oder Aufhebungen bei der zuständigen Kartellbehörde anmelden. Anmeldepflichtig sind Sie als Vertragspartei. Vertragspartei sind die an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen (Wasserversorgungsunternehmen oder Kommune) über ihre jeweiligen vertretungsberechtigten Organe bzw. die Gebietskörperschaften über den jeweiligen Bürgermeister/Gemeindevorsteher. Hintergrund dieser Leistung ist der fehlende Wettbewerb aufgrund des natürlichen Monopols der Wasserversorgung. Der fehlende Wettbewerb wird durch die Aufsichts-und Kontrollfunktion der Kartellbehörden in Form der Missbrauchsaufsicht ersetzt.
D05000801 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf