Stellungnahme zur Denkmalpflegerischen Zielstellung
Im denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren prüft die Denkmalfachbehörde die Denkmalpflegerische Zielstellung. Per Stellungnahme kann die Denkmalpflegerische Zielstellung bestätigt, mit Auflagen versehen oder nicht bestätigt werden, was zu einer Änderung der geplanten Maßnahme führen kann,
D17000032 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
Entwurf
Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Waffengewerbe Erteilung
Wenn Sie die gewerbsmäßige Waffenherstellung oder den gewerbsmäßigen Waffenhandel durch einen Stellvertreter betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.
D05000475 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
Entwurf
Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Anzeige Beendigung Stellvertretertätigkeit
Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreterin/Stellvertreter betrieben haben und die Stellvertretungserlaubnis beendet haben beziehungsweise der Betrieb nicht mehr durch die/den Stellvertreterin/Stellvertreter geführt werden soll, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen. Wenn Sie die Anzeige nicht tätigen sollten, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor
D05000493 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
Entwurf
Sterbefallanzeige
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist,
1. von den in § 29 Abs. 1 Satz 1 genannten Personen mündlich oder
2. von den in § 30 Abs. 1 genannten Einrichtungen schriftlich
spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
D03000021 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
Entwurf
Sterbefall Anzeige
Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, anzuzeigen. Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung) ein, ist der Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen. Tritt der Sterbefall außerhalb einer Einrichtung ein, so ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen betraut werden.
D00000480 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
Entwurf
Sterbefallanzeige einschließlich Beantragung von Sterbeurkunden // Sterbefallanzeige für Einrichtungen (OZG-Referenzdatenschema)
Allgemeine Informationen Nach dem Personenstandsgesetz muss der Tod eines Menschen spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gesetzlich ist vorgeschrieben, welche Personen dazu verpflichtet sind, einen Sterbefall beim Standesamt zu melden. Tritt der Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim ein, sind die Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen. Ist mit der Anzeige ein Bestattungsunternehmen beauftragt, so kann die Anzeige ebenfalls schriftlich erfolgen. - § 28 PStG Anzeige - § 29 PStG Anzeige durch Personen - § 30 PStG Anzeigen durch Einrichtungen und Behörden Hinweise zum Prozess Bitte denken Sie vor dem Absenden daran, dass für eine rechtswirksame Anzeige die ausgefüllte Sterbefallanzeige ausgedruckt und unterschrieben beim Standesamt vorzulegen ist. Nach Eingabe der Daten für die Sterbefallanzeige bietet Ihnen die Onlinestrecke die Möglichkeit, die gewünschten Sterbeurkunden zu beantragen. Dazu müssen Sie angeben, welche Urkundenformate in wie vielen Exemplaren sie beantragen wollen. Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Sie anfallen. //
Allgemeine Informationen Nach dem Personenstandsgesetz muss der Tod eines Menschen spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gesetzlich ist vorgeschrieben, welche Personen dazu verpflichtet sind, einen Sterbefall beim Standesamt zu melden. Tritt der Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim ein, sind die Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen. - § 28 PStG Anzeige - § 29 PStG Anzeige durch Personen - § 30 PStG Anzeigen durch Einrichtungen und Behörden Hinweis Bitte denken Sie vor dem Absenden daran, dass für eine rechtswirksame Anzeige die ausgefüllte Sterbefallanzeige ausgedruckt und unterschrieben beim Standesamt vorzulegen ist.
D03000489 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
Entwurf
Sterbeurkunde
In die Sterbeurkunde werden aufgenommen
1. die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt sowie seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt,
2. der letzte Wohnsitz und der Familienstand des Verstorbenen,
3. die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners, wenn der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft führte; war die Ehe oder Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst oder war der Ehegatte oder Lebenspartner für tot erklärt oder war seine Todeszeit gerichtlich festgestellt worden, sind die Vornamen und der Familienname des letzten Ehegatten oder Lebenspartners anzugeben,
4. Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
D00000233 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
Entwurf
Sterbeurkunde Ausstellung
Eine Sterbeurkunde dient zum Nachweis eines Todesfalls und wird vom zuständigen Standesamt aus dem Sterberegister ausgestellt. Sie kann von den Ehegatten sowie den Vorfahren und Abkömmlingen beantragt werden. Andere Personen haben ein Recht auf die Ausstellung von Sterbeurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
D00000124 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
Entwurf
Steuerbescheid Zweitwohnungssteuer
Die Zweitwohnungssteuer wird durch Bescheid für den jeweiligen Besteuerungszeitraum festgesetzt.
D13000189 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
fachlich freigegeben (gold)
Steuerliche An- Ab- Ummeldung bei Gewerbean-, -um-, abmeldung
Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.
D05000172 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
Entwurf
Störfälle aufgrund Errichtung oder Änderungen Betriebsbereiche Anzeige
Der Betreiber hat der zuständigen Behörde mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs, oder vor einer störfallrelevanten Änderung nach § 3 Absatz 5b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dies anzuzeigen.
D16000403 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
Entwurf
Suchtberatung
Die Suchtberatung bietet Unterstützung bei Fragen zu einer möglichen eigenen Suchterkrankung oder der Betroffenheit eines Angehörigen. Sie kann auch in Anspruch genommen werden, wenn eine Erwerbstätigkeit infolge der Suchterkrankung nicht möglich ist. Die Beratung erfolgt anonym und kostenlos, entweder über eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen oder in einer örtlichen Suchtberatungsstelle.
D05000377 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
Entwurf
t4st
alpha, beta, γ, δ, ε, ζ, η, θ, ι, κ, λ, μ, ν, ξ, ο, π, ρ, σ, τ, υ, φ, χ, ψ, ω
ᾶ, ᾱ, ῠ, ῇ, ῲ, ᾰ, ᾡ,
D03000000023 •
Version 1.0.0 •
XDatenfelder 3.0.0 •
Geändert am 21.01.2025
methodisch freigegeben
Tabellarischer Lebenslauf
Soweit für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren erforderlich, leitet die zuständige Ausländerbehörde das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation oder zur Zeugnisbewertung des ausländischen Hochschulabschlusses ein. Für die Durchführung diese Verfahrens ist ein tabellarischer Lebenslauf (in Deutsch) ab Beginn der maßgeblichen Ausbildung: mit der vollständigen Aufstellung der absolvierten Ausbildungs- und Weiterbildungsgänge sowie aller ausgeübten Erwerbstätigkeiten nötig
D00000516 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
Entwurf
Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme - ergänzende Anzeige mit Ort und Zeit
Wenn Sie Tätigkeiten geringen Umfangs mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist zusätzlich zur unternehmensbezogenen Anzeige eine ergänzende Anzeige mit Ort und Zeit der durchzuführenden Arbeiten erforderlich.
Zuständig: die für die Baustelle zuständige Arbeitsschutzbehörde
D05000542 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
Entwurf
Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme objektbezogen - Anzeige
Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist eine Anzeige bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu stellen. Diese Anzeige kann unternehmens- oder objektbezogen sein. Eine Anzeigepflicht besteht nur für Unternehmen.
D05000537 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
Entwurf
Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme unternehmensbezogen - Anzeige
Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist eine Anzeige bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu stellen. Diese Anzeige kann unternehmens- oder objektbezogen sein. Eine Anzeigepflicht besteht nur für Unternehmen.
D05000536 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
Entwurf
Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Anzeige
Wenn Sie eine Erlaubnis zur Tätigkeit mit Krankheitserregern haben und Sie diese erstmalig aufnehmen wollen, dann müssen Sie das der zuständigen Stelle anzeigen.
D05000492 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
Entwurf
Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Erlaubnis
Wenn Sie Krankheitserreger nach Deutschland einführen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
D05000494 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.06.2025
Entwurf
Tätigkeiten mit Krankheitserregern Veränderungsanzeige (FIM)
Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99003021218000 "Tätigkeiten mit Krankheitserregern Veränderungsanzeige"
D05000845 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf