Prostitutionstätigkeit Betrieb Stellvertretung Anzeige der Beendigung
77000000008078 Prostitutionstätigkeit Betrieb Stellvertretung Anzeige der Beendigung
D05000130 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 08.06.2025
Entwurf
Prostitutionstätigkeit Betrieb Stellvertretung Erlaubnis
77000000008075 Prostitutionstätigkeit Betrieb Stellvertretung Erlaubnis
D05000125 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 08.06.2025
Entwurf
Prostitutionstätigkeit Erlaubnis Verlängerung bei Befristung
D05000381 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 08.06.2025
Entwurf
Prostitutionsveranstaltung Betrieb Erlaubnis
D05000128 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 08.06.2025
Entwurf
Prüfauftrag an den Prüfingenieur
Beauftragung eines Prüfingenieurs mit der Prüfung eines bautechnischen Nachweises (XBau-Nachrichtentyp: bautechnischeNachweise.pruefauftrag.0500)
D17000079 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 08.06.2025
Entwurf
Prüfauftrag Fahrerlaubnis Technische Prüfstelle
Sofern der Bewerber um einen Führerschein bei Antragstellung noch die nach § 15 FeV erforderlichen Prüfungen (Theorie und/ oder Praxis) ablegen muss, hat die Fahrerlaubnisbehörde die zuständige Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit der Prüfung zu beauftragen.
D00000369 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 08.06.2025
Entwurf
Prüfbericht des Prüfingenieurs
Ergebnisse der Prüfung der vorgelegten bautechnischen Nachweise (XBau-Nachrichtentyp: bautechnischeNachweise.pruefbericht.0506)
D17000082 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 08.06.2025
Entwurf
Prüfberichte von Finanzanlagenvermittlern und Honorar- Finanzanlagenberatern Entgegennahme
Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater müssen jährlich eine Prüfung der Einhaltung ihrer Pflichten von unabhängiger Seite durchführen lassen. Der Bericht muss der Aufsichtsbehörde jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres zugesandt werden. Wenn keine Tätigkeit ausgeübt wurde, dann muss stattdessen eine schriftliche Erklärung hierüber eingereicht werden (sog. Negativerklärung).
D05000955 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Prüfbericht Probenahme Wasserversorgungsanlagen Schwimmbecken Badebecken Badegewässer
Die Ergebnisse der Überwachung werden in einer Niederschrift festgehalten.
D13000355 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 08.06.2025
fachlich freigegeben (silber)
Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung
Sofern Sie als Prüfingenieur*in für Baustatik anerkannt sind, können Ihnen die Bauaufsichtsbehörden die Prüfung der Standsicherheitsnachweise im Baugenehmigungsverfahren übertragen werden. Die Anerkennung als Prüfingenieur*in für Baustatik können Sie nur beantragen, wenn Sie durch Bescheid der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen bereits staatlich anerkannte/r Sachverständige*r für die Prüfung der Baustatik sind und zusätzlich auch die Anerkennung als staatlich anerkannte/r Sachverständige*r für Schall- und Wärmeschutz besitzen. Die Anerkennung wird für folgende Fachrichtungen erteilt:
1. Massivbau
2. Metallbau
3. Holzbau
Die Anerkennung erlischt bei Vollendung des 70. Lebensjahres.
D05000694 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Prüfingenieure für Bautechnik Anerkennung
Als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik darf nur tätig werden, wer als solcher durch die oberste Baurechtsbehörde anerkannt oder aufgrund der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) dazu befugt ist. Das sind Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure aus anderen Bundesländern und aus Staaten der Europäischen Union.
D05000697 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Prüfingenieure für Brandschutz Anerkennung
Sofern Sie als Prüfingenieur*in für Brandschutz anerkannt sind, können Ihnen die bauaufsichtlichen Prüfungen des Brandschutzes übertragen werden. Die Anerkennung als Prüfingenieur*in für Brandschutz können Sie nur beantragen, wenn Sie durch Bescheid der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen bereits staatlich anerkannte/r Sachverständige*r für die Prüfung des Brandschutzes sind und seit Ihrer Anerkennung mindestens fünf weitere Jahre Berufserfahrung gesammelt haben.
Die Anerkennung erlischt bei Vollendung des 70. Lebensjahres.
D05000693 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Prüfingenieur für Standsicherheit Anerkennung
Prüfingenieure für Standsicherheit werden in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau anerkannt. Die Anerkennung kann für eine oder mehrere Fachrichtungen ausgesprochen werden.
Als Prüfingenieur für Standsicherheit können Sie auf Antrag anerkannt werden, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen (§ 17 DVOSächsBO) und die besonderen Voraussetzungen (§ 23 DVOSächsBO) erfüllen.
Die Kenntnisse müssen schriftlich in einem Prüfungsverfahren nachgewiesen werden.
D05000699 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Prüfungsberichte von Baubetreuern und Bauträgern Entgegennahme
Nach der Makler- und Bauträgerverordnung haben Sie als Bauträger und/oder Baubetreuer die Pflicht, jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer bzw. eine geeignete Prüferin die Einhaltung der sich aus den §§ 2 bis 14 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ergebenden Verpflichtungen überprüfen zu lassen und der zuständigen Behörde den Prüfungsbericht bis spätestens zum 31. Dezember des darauf folgenden Jahres zu übermitteln. Sofern Sie sich als Bauträger und/oder Baubetreuer in einem Berichtszeitraum nicht einschlägig betätigt haben, sind Sie verpflichtet, anstelle des Prüfungsberichts eine Negativerklärung unaufgefordert bei Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Negativerklärung können Sie selbst abgeben, die Einschaltung eines Prüfers ist nicht erforderlich.
D05000833 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Prüfungsberichte von Bauträgern und Baubetreuern Entgegennahme
Als Bauträger und/oder Baubetreuer müssen Sie jährlich einen Prüfungsbericht oder alternativ eine sogenannte Negativerklärung bei
Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.
- Entgegennahme und Prüfung von Prüfungsberichten von Baubetreuern und Bauträgern
- Baubetreuer und Bauträger müssen jährlich eine Prüfung der Einhaltung ihrer Pflichten von unabhängiger Seite durchführen lassen
- Der Bericht muss der Aufsichtsbehörde jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres zugesandt werden
- Wenn keine Tätigkeit ausgeübt wurde, dann muss stattdessen eine Erklärung hierüber eingereicht werden (sog. Negativerklärung)
D05000972 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Prüfungsergebnis Prüfung Ergebnisse sicherheitstechnische Prüfung
Die Bundesregierung kann, um bindende EU-Rechtsakte zu erfüllen, Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen durch Rechtsverordnung vorschreiben. Die zuständige Behörde kann Betreiberinnen und Betreibern solcher Anlagen anordnen, sicherheitstechnische Prüfungen durch anerkannte Sachverständige durchführen zu lassen und die Ergebnisse innerhalb eines Monats vorzulegen. Diese Prüfungen können während der Errichtung, nach Inbetriebnahme, bei Betriebseinstellung oder bei Sicherheitsbedenken angeordnet werden. Die Prüfungen sollen sicherstellen, dass die Anlagen den vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
D16000096 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 08.06.2025
Entwurf
Prüfungsergebnis Sicherheitsbericht Prüfung
Betreiber von Anlagen der oberen Klasse müssen einen Sicherheitsbericht erstellen, der zeigt, dass Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen umgesetzt wurden. Der Bericht muss Gefahren ermitteln, Sicherheitspläne enthalten und Informationen zur Entscheidung über neue Tätigkeiten bereitstellen. Er muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden und der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
D16000089 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 08.06.2025
Entwurf
Qualifizierte Förderanfrage selbst genutztes Wohneigentum
Qualifizierte Förderanfrage selbst genutztes Wohneigentum nach dem WFNG NRW §1-45.
Auf Grundlage der Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen werden im Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm NRW.Zuschuss Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen gefördert. Für die Förderung stellt das Land Nordrhein-Westfalen 400 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 selbst genutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben.
D05000746 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Quarantänestation/geschlossene Anlage Genehmigung
Für eine Ausnahmegenehmigung zum Arbeiten mit geregelten Quarantäneschädlingen und sonstigen pflanzengesundheitlich mit Einfuhr- und/oder Verbringungsverbot geregelten Materialien ist die Benennung einer “Quarantänestation” oder “Geschlossenen Anlage” die Grundlage der Genehmigung. Quarantänestationen werden an Standorten amtlicher Einrichtungen benannt. Standorte nichtamtlicher wissenschaftlicher Einrichtungen oder von Unternehmen können als Ganzes oder in bestimmten Teilen als “Geschlossene Anlage” benannt werden. Die Benennung solcher Standorte kann zeitlich befristet (z. B. auf die Dauer eines Projektes) sein. Grundlage der Benennungsentscheidung der zuständigen Behörde ist der Antrag bzw. die darin bzw. in den dem Antrag beigefügten Anlagen gemachten Angaben zur Erfüllung der durch Artikel 61 der VO (EU) 2016/2031 vorgeschriebenen Bedingungen.
D05000905 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Quarantänestation/geschlossene Anlage Registrierung
Für eine Ausnahmegenehmigung zum Arbeiten mit geregelten Quarantäneschädlingen und sonstigen pflanzengesundheitlich mit Einfuhr- und oder Verbringungsverbot geregelten Materialien ist die Benennung einer ‚Quarantänestation‘ oder ‚Geschlossenen Anlage‘ die Grundlage der Genehmigung.
Quarantänestationen werden an Standorten amtlicher Einrichtungen benannt. Standorte nichtamtlicher wissenschaftlicher Einrichtungen oder von Unternehmen können als Ganzes oder in bestimmten Teilen als ‚Geschlossene Anlage‘ benannt werden. Die Benennung solcher Standorte kann befristet sein (z. B. auf die Dauer eines Projektes). Grundlage der Benennungsentscheidung der zuständigen Behörde ist der Antrag bzw. die darin bzw. in den dem Antrag beigefügten Anlagen gemachten Angaben zur Erfüllung der durch Artikel 61 der VO (EU) 2016/2031 vorgeschriebenen Bedingungen. Ist ein Standort als ‚Quarantänestation‘ oder ‚Geschlossene Anlage‘ benannt, können innerhalb dieser Räumlichkeiten Arbeiten (Umgang, Lagerung, Vermehrung, Züchtung oder Tests) mit Quarantäneschädlingen oder anderweitig geregelten Materialien beantragt und genehmigt werden.
D05000904 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf