Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Anerkennung
Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden. Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle durchgeführt.
Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll die Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in der Lage sein, personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für behinderte Menschen durchzuführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“.
D05000711 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Gerichtsentscheidungen
Bürger können sich an die Gerichtsverwaltung wenden und unter Angabe des Aktenzeichens einen zuvor im Sechs-Augen-Prinzip anonymisierten Entscheidungsabdruck erhalten.
D06000039 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 09.06.2025
Entwurf
Gesamtbescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung oder zur sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen
Die Gesamtbescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird zur Vorlage beim Finanzamt durch die untere Denkmalschutzbehörde ausgestellt
D17000037 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 09.06.2025
Entwurf
Gesamtbescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung von Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
Die Gesamtbescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird zur Vorlage beim Finanzamt durch die Gemeinde ausgestellt.
D17000040 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 09.06.2025
Entwurf
Gesamtplan Eingliederungshilfe Menschen mit Behinderung Gewährung
Die Eingliederungshilfe ermöglicht Menschen mit Behinderungen umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Leistungen in den Bereichen medizinische Rehabilitation, Bildung, Arbeitsleben und soziale Teilhabe. Diese individuell ausgestalten Leistungen unterstützen beispielsweise bei Wohnen, Finanzen, Freizeitgestaltung, Mobilität und schulischer oder beruflicher Weiterbildung.
D16000369 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 09.06.2025
Entwurf
Geschäftsbericht
Mit einem Geschäftsbericht unterrichtet ein Unternehmen seine Anteilseigner sowie die interessierte Öffentlichkeit über die Unternehmensaktivitäten des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften zum Inhalt des Geschäftsberichtes, womit es sich um eine freiwillige Publizität von Unternehmen handelt. Geschäftsberichte werden daher häufig von Unternehmen erstellt, um ihren Offenlegungspflichten nach HGB nachzukommen.
D13000249 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 09.06.2025
fachlich freigegeben (gold)
Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes
D05000082 •
Version 1.0 •
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Geändert am 09.06.2025
Entwurf
Gesundheitliche Eignung Beruf Arzt/Ärztin
Nachweis, dass man nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs als Arzt oder Ärztin ungeeignet ist.
D00000167 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 09.06.2025
Entwurf
Gewerbe Abmeldung
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.
D05000161 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 09.06.2025
Entwurf
Gewerbe Anmeldung
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
D05000155 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 09.06.2025
Entwurf
Gewerbe der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer Erlaubnis (FIM)
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050013005000 "Gewerbe der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer Erlaubnis"
D05000858 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Gewerbe der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer Neubestellung
Der/Die Gewerbetreibende nach § 34c GewO hat der zuständigen Behörde die jeweils mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen unverzüglich nach § 9 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) anzuzeigen. Dies gilt bei juristischen Personen auch für die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag jeweils zur Vertretung berufenen Personen (z.B. Geschäftsführer*innen, Prokurist*innen).
D05000474 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 09.06.2025
Entwurf
Gewerbe Ummeldung
Wenn ein Gewerbebetrieb örtlich verlegt oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt oder eine Namensänderung vorgenommen werden soll, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.
D05000160 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 09.06.2025
Entwurf
Gewerbe Wiedergestattung
99050012186000 Gewerbe Wiedergestattung
Wenn die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt wurde, so kann nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragt werden.
D05000129 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 09.06.2025
Entwurf
Gewerbsmäßiger Umgang mit Giftstoffen Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Stoffe oder Gemische an private Endverbraucher/ Endverbraucherinnen abgeben oder für Dritte bereitstellen möchten, die nach der CLP-Verordnung (Verordnung EG Nr. 1272/2008) zu kennzeichnen sind mit einem der Gefahrenpiktogramme GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) oder
GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr, und einem der Gefahrenhinweise H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
D05000442 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 09.06.2025
Entwurf
Grenzgängerkarte Erteilung für Drittstaatsangehörige
99010018001001 Grenzgängerkarte Erteilung für Drittstaatsangehörige;
Eine Grenzgängerkarte kann einer Ausländerin oder einem Ausländer für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eines Studiums in Deutschland erteilt werden, wenn
- diese/dieser sich rechtmäßig in einem der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staat (z.B. Österreich) aufhält, dort einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt und er mindestens einmal wöchentlich vom Arbeitsplatz in Deutschland zum Wohnsitz im EU-Ausland zurückkehrt,
- sie/er in familiärer Lebensgemeinschaft mit ihrem/seinem deutschen Ehegattein oder Ehegatten bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner lebt oder
- sie/er in familiärer Lebensgemeinschaft mit ihrem/seinem Ehegattin oder Ehegatten bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner lebt, die Unionsbürgerin oder der Unionsbürger ist und als Grenzgänerin oder Grenzgänger im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausübt oder ohne Grenzgängerin oder Grenzgänger zu sein ihren/seinen Wohnsitz vom Bundesgebiet in einen an Deutschland angrenzenden Staat verlegt hat, oder
- sie/er die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eines Studiums erfüllen würde (z.B., weil sie/er eine besondere berufliche Qualifikation besitzt).
Die Erteilung einer Grenzgängerkarte unter Beibehaltung des Wohnsitzes im Ausland und des Aufenthaltstitels des angrenzenden Staates ist unter Umständen auch für eine selbständige Tätigkeit möglich, ohne dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erfüllt sein müssen. Eine Grenzgängerkarte ist kein Aufenthaltstitel und vermittelt keine weitergehenden Rechte in Deutschland. Die Grenzgängerkarte erlaubt lediglich die Ausübung einer genau definierten Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder eines Studiums im Bundesgebiet. Der Antrag auf Erteilung einer Grenzgängerkarte ist bei der Ausländerbehörde zu stellen, die für den Ort der beabsichtigten Erwerbstätigkeit zuständig ist. Die Grenzgängerkarte kann für maximal zwei Jahre ausgestellt und um jeweils zwei Jahre verlängert werden.
D05000145 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 09.06.2025
Entwurf
Grenzgängerkarte Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Eine Grenzgängerkarte kann einer Ausländerin oder einem Ausländer für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eines Studiums in Deutschland erteilt werden, wenn
- diese/dieser sich rechtmäßig in einem der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staat (z.B. Österreich) aufhält, dort einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt und er mindestens einmal wöchentlich vom Arbeitsplatz in Deutschland zum Wohnsitz im EU-Ausland zurückkehrt,
- sie/er in familiärer Lebensgemeinschaft mit ihrem/seinem deutschen Ehegattein oder Ehegatten bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner lebt oder
- sie/er in familiärer Lebensgemeinschaft mit ihrem/seinem Ehegattin oder Ehegatten bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner lebt, die Unionsbürgerin oder der Unionsbürger ist und als Grenzgänerin oder Grenzgänger im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausübt oder ohne Grenzgängerin oder Grenzgänger zu sein ihren/seinen Wohnsitz vom Bundesgebiet in einen an Deutschland angrenzenden Staat verlegt hat, oder
- sie/er die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eines Studiums erfüllen würde (z.B., weil sie/er eine besondere berufliche Qualifikation besitzt).
Die Erteilung einer Grenzgängerkarte unter Beibehaltung des Wohnsitzes im Ausland und des Aufenthaltstitels des angrenzenden Staates ist unter Umständen auch für eine selbständige Tätigkeit möglich, ohne dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erfüllt sein müssen. Eine Grenzgängerkarte ist kein Aufenthaltstitel und vermittelt keine weitergehenden Rechte in Deutschland. Die Grenzgängerkarte erlaubt lediglich die Ausübung einer genau definierten Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder eines Studiums im Bundesgebiet. Der Antrag auf Erteilung einer Grenzgängerkarte ist bei der Ausländerbehörde zu stellen, die für den Ort der beabsichtigten Erwerbstätigkeit zuständig ist. Die Grenzgängerkarte kann für maximal zwei Jahre ausgestellt und um jeweils zwei Jahre verlängert werden.
D05000138 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 09.06.2025
Entwurf
Grenzwiederherstellungsbescheid Grundstücksvermessung Durchführung
Der Antrag auf Durchführung einer Grundstücksvermessung wird bei Unklarheiten der Grundstücksgrenzen gestellt.
D16000326 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 09.06.2025
Entwurf
Gründerstipendium Mitteilung
D05000815 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.04.2025
Entwurf
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
99107009017000 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung:
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung, die den grundlegenden Lebensunterhalt älterer Menschen nach Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente (67 Jahre) oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres sichert. Die Leistungen können auch für den Zeitraum gewährt werden, in dem Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
D05000147 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 09.06.2025
Entwurf